Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen, welche die Hamas oder den Palästinensischen Islamischen Dschihad unterstützen
Der Bundesrat hat am 10. April 2024 Zwangsmassnahmen beschlossen gegenüber Personen und Organisationen, welche die Hamas oder den Palästinensischen Islamischen Dschihad (PIJ) unterstützen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit hat sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen angeschlossen, welche die Europäische Union am 19. Januar 2024 verhängt hatte.
Die Massnahmen wurden erlassen als Reaktion auf die Gewalttaten der Hamas und des PIJ, die schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen darstellen.
Die Verordnung vom 10. April 2024 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen, welche die Hamas oder den Palästinensischen Islamischen Dschihad unterstützen (SR 946.231.09), enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Finanzsanktionen
- Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
Weiterführende Informationen
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Medienmitteilungen
Bundesrat verabschiedet Sanktionen: Hamas und Palästinensischer Islamischer Dschihad, Guatemala und Sudan
10.04.2024
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Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
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