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Massnahmen gegenüber bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da'esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen

Der Bundesrat hat am 2. Oktober 2000 Zwangsmassnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden und Al-Kaida beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung wurde am 21. März 2025 totalrevidiert. Damit setzt der Bundesrat die Resolutionen 1267 (1999), 1989 (2011), 2253 (2015), 2664 (2022) und 2734 (2024) des UNO-Sicherheitsrates um.

Die Massnahmen betreffen Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da'esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen und des internationalen Terrorismus oder dessen Finanzierung verdächtigt werden.

Personen und Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen, fallen seit dem 21. März 2025 nicht mehr unter diese Verordnung. Diesbezüglich konsultieren Sie bitte die Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen (RS 946.231.07).

Die Verordnung vom 21. März 2025 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Organisationen, die mit den Organisationen ISIL (Da'esh) und Al-Kaida in Verbindung stehen (SR 946.231.08) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Gütersanktionen

  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Änderungen der Sanktionslisten

Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.

Weiterführende Informationen

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Sanktionsverordnungen

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Suche nach sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen

Ein Geschäftsmann hält vier Holzklötze in den Händen mit Symbolen zu Finanzen und Recht.

Allgemeine Informationen Sanktionen

Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr