Massnahmen gegenüber Nicaragua
Der Bundesrat hat am 24. Juni 2020 Zwangsmassnahmen gegenüber Nicaragua beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 14. Oktober 2019 und am 4. Mai 2020 gegenüber Nicaragua verhängt hatte.
Die Massnahmen wurden aufgrund der anhaltenden Beeinträchtigung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua erlassen.
Die Verordnung vom 24. Juni 2020 über Massnahmen gegenüber Nicaragua (SR 946.231.158.5) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Finanzsanktionen
- Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
Weiterführende Informationen
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Medienmitteilungen
Menschenrechtsverletzungen in Nicaragua: Bundesrat erlässt gezielte Sanktionen
24.06.2020
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Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
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