Medizinische Untersuchung und Beratung bei Nachtarbeit
Arbeitnehmende mit 25 und mehr Nachteinsätzen pro Jahr haben Anspruch auf eine medizinische Untersuchung und Beratung. Dieser Anspruch kann alle zwei Jahre, ab 45 Jahren jährlich geltend gemacht werden.

Obligatorium
Bei regelmässiger Nachtarbeit von Erwachsenen mit besonderen Belastungen und Gefahren (gemäss EKAS Richtlinie 6508, aber auch als allein arbeitende Person, bei verlängerter Dauer der Nachtarbeit oder bei Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit) und von Jugendlichen ist eine medizinische Untersuchung und Beratung obligatorisch (siehe FAQ).
Für die Untersuchung ist eine Ärztin oder ein Arzt zu beauftragen, die oder der sich mit dem Arbeitsprozess, den Arbeitsverhältnissen und den arbeitsmedizinischen Grundlagen vertraut gemacht hat.
Untersuchung
Zur Untersuchung gehört auch eine individuelle Beratung, welche unter anderem die folgenden Aspekte ansprechen soll:
- Erhöhte Gesundheitsrisiken durch Nachtarbeit
- Bedeutung von Erholungs- und Ruhezeit
- Problematik der kumulativen Belastungsfaktoren (Nebenbeschäftigung, soziale Verpflichtungen, Betreuungsaufgaben)
Entscheid
Der Entscheid «geeignet», «vorübergehend nicht geeignet», «bedingt geeignet», «nicht geeignet» ist mit dem vorgegebenen Formular dem Arbeitgeber und in Kopie dem betroffenen Arbeitnehmer/der betroffenen Arbeitnehmerin mitzuteilen.
Nach Art. 17d des Arbeitsgesetzes hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen zur Nachtarbeit untauglich erklärt wird, nach Möglichkeit zu einer ähnlichen Tagesarbeit zu versetzen, zu der er tauglich ist.
Kosten
Die Kosten für die medizinische Untersuchung und die Beratung trägt der/die Arbeitgeber/-in.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Relevante Themen

Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit
Überblick über die wichtigsten Hilfsmittel und Vorgaben für Betriebe, die Mitarbeitende nachts, sonntags und/oder im Schichtdienst beschäftigen.

Bewilligungen
Egal ob Sie ein Gesuch für eine Bewilligung für Nacht- und/oder Sonntagsarbeit etc. einreichen, EasyGov führt Sie aktiv durch den Gesuchsprozess.

Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit
Es gibt Betriebe, die zwingend eine Bewilligung für die Arbeiten nachts oder sonntags benötigen.
Kontakt
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern