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MRA Schweiz - Kanada

Das MRA zwischen der Schweiz und Kanada ist seit dem 1. Mai 1999 in Kraft. Weil die kanadischen und die schweizerischen technischen Vorschriften in den einzelnen Produktebereichen nicht als gleichwertig anerkannt werden, sind Produkte, die von der Schweiz nach Kanada exportiert werden, nach wie vor nach den technischen Vorschriften Kanadas zu bewerten. Die Konformitätsprüfung kann aber durch eine im Rahmen des Abkommens anerkannte schweizerische Konformitätsbewertungsstelle durchgeführt werden (sogenanntes «traditionelles» MRA).

Flagge Kanadas mit zwei roten vertikalen Streifen und einem weißen Feld in der Mitte, das ein rotes Ahornblatt zeigt.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Nichtarifarische Massnahmen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern