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Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen

Arbeitgebende müssen Schwangere und Stillende über Gefahren am Arbeitsplatz informieren und sie sowie das Kind mithilfe von Schutzmassnahmen davor schützen.

Schwangere Blumenverkäuferin.

Gesetzlicher Sonderschutz

Alle beschwerlichen oder gefährlichen Arbeiten beeinflussen die Gesundheit der Schwangeren oder die gesunde Entwicklung des Kindes. Sie stellen nachweislich eine Ursache für Fehl- und Mangelgeburten sowie permanente Gesundheitsschäden bei Mutter und Kind dar. In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft ist der Fötus besonders empfindlich für eine Schädigung. Deswegen muss eine Frau bereits vor der Schwangerschaft über mögliche Gefahren an ihrem Arbeitsplatz in Kenntnis gesetzt werden. So kann sie den Arbeitgeber frühzeitig über ihre Schwangerschaft informieren und sich und ihr Kind rechtzeitig schützen.

Inhaltsverzeichnis

Broschüre & Checkliste

21. Mai 2024

Mutterschutz - Information für Schwangere, Stillende und Wöchnerinnen in einem Arbeitsverhältnis

Diese Broschüre zeigt aus arbeitsgesetzlicher Perspektive auf, wie es um die Rechtsstellung der in der Arbeitswelt tätigen Frauen sowie die Pflichten der Arbeitgeber steht.

PDF1.66 MB

29. September 2023

Checkliste «Mutterschutz am Arbeitsplatz»

Für schwangere (und auch stillende) Arbeitnehmerinnen gelten besondere Schutzbestimmungen. Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob die Mutterschutzverordnung in Ihrem Betrieb korrekt umgesetzt ist.

PDF277.36 kB

Kontrolle

Für die Kontrolle sowie bei Fragen oder Unklarheiten ist das kantonale Arbeitsinspektorat die zuständige Behörde. Angestellte der Bundesverwaltung oder der bundesnahen Betriebe wenden sich an das eidgenössische Arbeitsinspektorat beim SECO.

Relevante Themen

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern