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Nachhaltigkeit in Freihandelsabkommen

Als Teil einer kohärenten Aussenpolitik ist die nachhaltige Entwicklung ein wichtiger Aspekt in Freihandelsabkommen. Ziel ist es, Abkommen zu verhandeln, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz und in den Partnerländern vereinbar sind, einen nachhaltigen Handel fördern und Umwelt- und Sozialdumping verhindern.

Grüne Bäume vor einem blauen Bürogebäude.

Nachhaltigkeitsbestimmungen in Freihandelsabkommen

Im Rahmen einer kohärenten Wirtschaftspolitik strebt die Schweiz den Abschluss von Freihandelsabkommen (FHA) an, die ein nachhaltiges Wachstum sowohl in der Schweiz als auch in den Partnerländern ermöglichen. Deshalb setzt sich die Schweiz dafür ein, dass bei jeder neuen Verhandlung über FHA sowie bei der Modernisierung bestehender FHA spezifische Bestimmungen über handelsbezogene Sozial- und Umweltaspekte aufgenommen werden.

Diese Bestimmungen gelten für alle in einem FHA abgedeckten Sektoren, einschliesslich der Agrar- und Lebensmittelproduktion, und spiegeln die Verpflichtungen der Vertragsparteien im Rahmen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung wider. Sie legen einen gemeinsamen Bezugsrahmen fest, zu dessen Einhaltung sich die Vertragsparteien in ihren präferenziellen Wirtschaftsbeziehungen verpflichten, so dass die wirtschaftlichen Ziele der FHA mit den Zielen der Vertragsparteien in Bezug auf Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte in Einklang stehen.

Das erste Modellkapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in FHA wurde 2010 von der Schweiz und ihren EFTA-Partnern entwickelt. Zwischen 2017 und 2020 wurde eine Überarbeitung des Modellkapitels vorgenommen. Verschiedene neue Bestimmungen wurden integriert. Ausserdem wird die Durchsetzung durch die Einführung eines verstärkten Streitbeilegungsmechanismus verstärkt.

Seit 2010 integrieren die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten systematisch Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung in ihre FHA. Ein entsprechendes Kapitel wurde in die FHA der EFTA mit Montenegro (2011 unterzeichnet), Bosnien und Herzegowina (2013), den zentralamerikanischen Staaten (2013), Georgien (2016), den Philippinen (2016), Ecuador (2018), Indonesien (2018), Moldau (2023), Indien (2024), Kosovo (2025), Thailand (2025), Malaysia (2025) und Mercosur (in der Substanz abgeschlossen, aber noch nicht unterzeichnet2025) aufgenommen. Das FHA zwischen der EFTA und Hongkong-China (2011) und das bilaterale FHA zwischen der Schweiz und China (2013) enthalten Kapitel zu Handel und Umwelt, während parallel Abkommen über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen abgeschlossen wurden. Ein Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung wurde auch im Rahmen der umfassenden Modernisierung des der FHA mit der Türkei (2018), Chile (2024) und der Ukraine (2025) sowie in den bestehenden FHA mit Albanien (2015) und Serbien (2015) aufgenommen.

Für die Überwachung der Einhaltung der Nachhaltigkeitsbestimmungen sind direkt die gemischten Ausschüsse der FHA zuständig, die sich regelmässig treffen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter Überwachung der Umsetzung.

Nachhaltigkeitsanalysen

Mittels Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalysen sollen potenzielle Auswirkungen von geplanten oder sich in Aushandlung befindenden FHA auf die nachhaltige Entwicklung untersucht werden. In der revidierten Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik sieht der Bundesrat im Grundsatz bereits vor, gezielte wissenschaftliche Einschätzungen im Vorfeld wichtiger Wirtschaftsabkommen durchzuführen. Mit dem Bericht Ex-ante-Beurteilung der Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung in Erfüllung des Postulates 19.3011 zeigt der Bundesrat auf, wie er diese Massnahme im Zusammenhang mit FHA konkret umsetzen wird.

Grundlage für den Bericht bildet eine von der Schweiz bei der OECD in Auftrag gegebene Studie zu verschiedenen Methoden, die angewendet werden können, um Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalysen von FHA durchzuführen: Sustainability Impact Assessment of Free Trade Agreements – A Critical Review (nur in Englisch verfügbar). Die OECD-Studie zeigt Voraussetzungen und Möglichkeiten, aber auch Grenzen auf, die mit den verschiedenen Methoden verbunden sind. Zudem geht die Studie auf spezifische Faktoren und Herausforderungen ein, die für mittelgrosse und offene Volkswirtschaften wie die Schweiz besonders relevant sind.

Die Beurteilung der Notwendigkeit für eine Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse wird von Fall zu Fall auf Grundlage einer Voranalyse erfolgen. Eine vertiefte Analyse wird insbesondere dann durchgeführt, wenn sensible Branchen und/oder Bereiche identifiziert werden, die von der durch ein FHA erwarteten Veränderung der Marktzugangsbedingungen signifikant betroffen sind.

Da die Schweiz die meisten ihrer FHA im Rahmen der EFTA verhandelt, werden nach Möglichkeit solche Studien gemeinsam mit den anderen EFTA-Staaten durchgeführt. Die im September 2024 veröffentlichte Ex-ante-Nachhaltigkeitsanalyse für ein künftiges FHA mit Thailand (nur in Englisch verfügbar) stellt den ersten Anwendungsfall einer solchen Studie im Rahmen der EFTA dar.

Nachhaltigkeitsanalysen zum EFTA-Mercosur-Freihandelsabkommen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die potenziellen Auswirkungen des Freihandelsabkommens (FHA) zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) und den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay) in zwei komplementären Studien untersuchen lassen. Die Analysen beleuchten die Umwelt- sowie die sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen des Abkommens und basieren auf einer vergleichbaren Methodik.

Grundlage beider Studien ist eine Modellierung der Handelsströme auf Basis des Verhandlungsergebnisses. Mithilfe eines allgemeinen Gleichgewichtsmodells werden wirtschaftliche Effekte sowie daraus abgeleitete Umwelt- und Sozialwirkungen geschätzt. Ergänzend werden qualitative Analysen durchgeführt, in der Sozialstudie zusätzlich gestützt auf Konsultationen mit rund 80 Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Ergebnisse beziehen sich auf ein Referenzjahr 2040 und sind als konservatives («Worst-Case»-) Szenario zu interpretieren.

Durch das FHA zwischen den EFTA- und den Mercosur-Staaten wären die Schweizer Exporte in die Mercosur-Staaten im Jahr 2040 um 55% höher als ohne. Die Exporte der Mercosur-Staaten in die Schweiz wären um 5% höher.Die Modellrechnungen zeigen allerdings insgesamt geringe wirtschaftliche Effekte. Die Handelsströme verändern sich weltweit gesehen nur moderat (Schweiz: rund +0,31–0,33 %, Mercosur: rund +0,12–0,13 %), entsprechend fallen auch die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen begrenzt aus (BIP Schweiz: +0,06 %, Mercosur: +0,01 %).

Umweltverträglichkeitsstudie

Die Umweltverträglichkeitsstudie wurde vom World Trade Institute der Universität Bern im Auftrag des SECO durchgeführt und 2020 veröffentlicht. Sie analysiert die Auswirkungen des Abkommens auf Umweltindikatoren wie Treibhausgasemissionen, Luftverschmutzung und Landnutzung.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Umweltauswirkungen insgesamt gering sind. Die Treibhausgasemissionen würden in der Schweiz leicht ansteigen (rund +0,1 % im Jahr 2040), während die Effekte in den Mercosur-Staaten (+0,02 %) und global (+0,0004 %) sehr klein bleiben. Auch die Luftverschmutzung nimmt in der Schweiz geringfügig zu, bleibt jedoch in den Mercosur-Staaten und weltweit weitgehend unverändert.

Die modellierten Effekte auf die Abholzung in den Mercosur-Staaten sind ebenfalls gering und liegen bei rund +0,02 % (im ungünstigsten Fall +0,1 %). Gemäss wissenschaftlicher Evidenz ist jedoch davon auszugehen, dass der tatsächliche Effekt tiefer oder vernachlässigbar ist. Insgesamt verändert das Abkommen die bestehenden Handelsströme mit umweltintensiven Gütern kaum, weshalb keine signifikanten zusätzlichen Umweltbelastungen erwartet werden.

Studie zu sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen

Die Studie zu den sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen wurde 2024/2025 vom Geneva Graduate Institute (Centre for Trade and Economic Integration) in Zusammenarbeit mit dem World Trade Institute der Universität Bern erarbeitet. Sie untersucht insbesondere Effekte auf Arbeitsmärkte, Arbeitsrechte sowie ausgewählte menschenrechtliche Aspekte.

Auch diese Studie kommt zum Schluss, dass die Auswirkungen insgesamt begrenzt sind. Die Modellrechnungen zeigen leichte positive Effekte auf Löhne und Beschäftigung sowohl in der Schweiz als auch in den Mercosur-Staaten, bei gleichzeitig geringen sektoralen Verschiebungen. In der Schweiz profitieren insbesondere gering qualifizierte Arbeitskräfte sowie der Agrarsektor, während in den Mercosur-Staaten leichte Beschäftigungszuwächse in der Landwirtschaft und im Dienstleistungssektor sowie Rückgänge im verarbeitenden Gewerbe erwartet werden. Die Effekte unterscheiden sich je nach Geschlecht sowie zwischen urbanen und ländlichen Regionen, bleiben jedoch insgesamt klein.

Im Bereich der Arbeits- und Menschenrechte sind keine wesentlichen Veränderungen des Schutzniveaus zu erwarten, da die entsprechenden Bestimmungen des Abkommens weitgehend bestehenden internationalen Verpflichtungen entsprechen. Die Studie kommt zum Schluss, dass sich Verbesserungen längerfristig durch verstärkte Zusammenarbeit, Dialog und Monitoring ergeben könnten.

Unabhängig vom Abkommen bestehen in den Mercosur-Staaten weiterhin strukturelle Herausforderungen, insbesondere bei der Durchsetzung von Arbeitsrechten, der informellen Beschäftigung sowie hinsichtlich regionaler und geschlechtsspezifischer Ungleichheiten. Die Studie unterstreicht daher die Bedeutung von begleitenden Massnahmen, insbesondere in den Bereichen Umsetzung, Zusammenarbeit und Überwachung bestehender Standards.

Fazit

Beide Studien zeigen ein konsistentes Bild. Aufgrund der insgesamt geringen Veränderungen der Handelsströme sind auch die Umwelt-, sozialen und menschenrechtlichen Auswirkungen des Abkommens begrenzt. Entscheidend für eine positive Gesamtwirkung sind die bestehenden Rahmenbedingungen sowie die konkrete Umsetzung und Begleitung des Abkommens.

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Welthandel / Ressort Freihandelsabkommen/EFTA
Holzikofenweg 36
3003 Bern