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Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU

Im Jahr 2002 ist das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Das Observatorium zum FZA hat den Auftrag, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt und die soziale Sicherheit zu beurteilen.

25. Juni 2026

22. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU

PDF1.13 MB

25. Juni 2026

Dossier zur Medienkonferenz vom 25. Juni 2026

Medienmitteilung, Speaking Notes Staatssekretärin, Präsentation des Leiters der Direktion für Arbeit und Kommentare des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds

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Auftrag des Observatoriums

Das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen hat den Auftrag, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt und die soziale Sicherheit zu beurteilen.

Es wird von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe getragen, welche sich aus Vertretern des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), des Bundesamtes für Statistik (BFS), das Staatssekretariats für Migration (SEM) sowie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zusammensetzt; die Leitung obliegt dem SECO.

Berichte des Observatoriums

Studien

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern