Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU
Im Jahr 2002 ist das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Das Observatorium zum FZA hat den Auftrag, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt und die soziale Sicherheit zu beurteilen.
21. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU
u.a. mit neuen Ausführungen zum Einfluss der Migration auf Bevölkerungswachstum und -struktur sowie die Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials
Dossier zur Medienkonferenz vom 1. Juli 2025
Medienmitteilung und Kommentare des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds
Auftrag des Observatoriums
Das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen hat den Auftrag, die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt und die soziale Sicherheit zu beurteilen.
Es wird von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe getragen, welche sich aus Vertretern des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), des Bundesamtes für Statistik (BFS), das Staatssekretariats für Migration (SEM) sowie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zusammensetzt; die Leitung obliegt dem SECO.
Berichte des Observatoriums
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