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Pikettdienst

Beim Pikettdienst hält sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit für die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge oder für ähnliche Sonderereignisse.

Pikettdienst

Pikettdienst in Krankenanstalten und Kliniken

Der Pikettdienst in Krankenanstalten und Kliniken (Art. 15 und 8a ArGV 2) wird im Merkblatt für die Anwendung des Arbeitsgesetzes in Krankenanstalten und Kliniken behandelt, das auf der Website des SECO verfügbar ist.

Allgemeines

Organisation und Planung des Pikettdienstes

Anrechnung an die Arbeitszeit (Art. 15 ArGV 1)

Zusätzlicher Schutz für Arbeitnehmende mit Familienpflichten

Sonderschutz von Frauen − Mutterschaft

Weiterführende Informationen

Relevante Themen

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern