Produktesicherheit
Produkte, egal welcher Art, dürfen Menschen nicht gefährden. Auf den folgenden Seiten finden Sie deshalb Information zum Thema Produktesicherheit, wo Sie gefährliche Produkte melden können und viele weitere Informationen.

Allgemeine Informationen
Produkte, egal welcher Art, dürfen Menschen nicht gefährden. Um dies bestmöglich zu gewährleisten, gibt es verschiedene Gebote und Verbote.

Maschinen
Unter die Definition «Maschinen» fallen u.a. Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten/Seile/Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen.

Aufzüge
Ein Aufzug ist ein Hebezeug, das die Gebäude und Bauten dauerhaft bedient und zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt.

Druckgeräte und einfache Druckbehälter
Druckgerät ist der allgemeine Begriff für unter Druck stehende Geräte. Druckbehälter sind geschweisste Behälter, die einem Innendruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt.

Gasgeräte
Als Gasgeräte gelten Geräte u.a. die zum Kochen, zur Kühlung, zur Klimatisierung, zur Raumheizung, oder zum Waschen gasförmige Brennstoffe verbrennen sowie auch Gebläsebrenner und Heizkörper, die mit solchen Gebläsebrennern zu versehen sind.

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Als PSA gilt jede Vorrichtung, die dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und die diese gegen eines oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit und/oder Sicherheit gefährden können.

Bezeichnung von Konformitätsbewertungsstellen
Damit Produkte wie Maschinen, Aufzüge, Druckgeräte, Gasgeräte oder persönliche Schutzausrüstung auf den Markt gelangen dürfen, müssen sie strenge Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen. Dies wird durch festgelegte Konformitätsbewertungsverfahren geprüft und von den Herstellern mit einer offiziellen Erklärung bestätigt.

Online-Handel
Alle Onlineshops, die Produkte in der Schweiz anbieten oder in Verkehr bringen, müssen die rechtlichen Anforderungen an die Produktesicherheit, den Markenschutz und den Umweltschutz der Schweiz erfüllen.

Meldung gefährlicher Produkte
Hersteller und andere Inverkehrbringer müssen gefährliche Produkte unverzüglich den zuständigen Behörden melden. Auch Marktbeobachter (z. B. Konsumenten und Anwender) können Produkte melden, die sie als unsicher einschätzen.

Dokumente und Hilfsmittel
Hier finden Sie Dokumente zu bestimmten Themen bzw. Problemkreisen für Inverkehrbringende (Hersteller/-in, Importeur/-in etc.) nach Art. 19 ff. PrSV.

FAQ Produktesicherheit
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Produktesicherheit.
Kontakt
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Arbeitsbedingungen
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