Rechtliche Grundlagen Sanktionen
Seit dem 1. Januar 2003 bildet das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG) die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Sanktionsmassnahmen der Schweiz.
Das Embargogesetz ist ein Rahmengesetz. Es regelt die grundlegenden Aspekte wie Zweck, Zuständigkeiten, Auskunftspflicht, Kontrolle, Datenschutz, Amts- und Rechtshilfe, Rechtsschutz sowie Strafbestimmungen. Die Sanktionsmassnahmen sind in separaten, auf dem Embargogesetz basierenden Verordnungen enthalten.

Bundesgesetz
- SR 946.231
Bundesgesetz vom 22. März 2002 über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG)
Botschaft zum Bundesgesetz
Änderung des Embargogesetzes
Botschaft vom 13. Dezember 2019
Vernehmlassungsverfahren
Änderung des Embargogesetzes (2010/2011)
Absichtserklärungen mit ausländischen Sanktionsbehörden
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Medienmitteilungen
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Embargogesetzes
13.12.2019
Embargogesetz: Verzicht auf Revision
16.12.2011
Relevante Themen

Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.

Die Schweiz und internationale Sanktionen
Seit dem UNO-Beitritt im Jahr 2002 setzt die Schweiz alle vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionen um.

FAQ - Sanktionen der Schweiz
Die FAQ bieten Unternehmen und betroffenen Personen eine praxisnahe Orientierung zu den Sanktionsmassnahmen der Schweiz.
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Sanktionen
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Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr