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Rechtliche Grundlagen SAS und Datenschutz

Die Tätigkeit der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) basiert auf klaren rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene. Gesetze und Verordnungen regeln die Akkreditierung, schaffen Transparenz und sichern den Umgang mit Daten. Gleichzeitig gewährleistet die SAS den Schutz von Personendaten und handelt verantwortungsvoll nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Offenes, dickes Buch auf einem Tisch; im Vordergrund ein Richterhammer

Die Akkreditierung und die damit verbundenen Aufgaben der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) stützen sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen auf Bundesebene.

Spezifische rechtliche Grundlagen

Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51)
Dieses Gesetz bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die Akkreditierung und damit die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen sowie für den Umgang mit technischen Handelshemmnissen. Ziel ist es, die fachliche Kompetenz dieser Stellen zu bestätigen, Vertrauen in ihre Ergebnisse zu fördern und den internationalen Handel zu erleichtern.

Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung (AkkBV, SR 946.512)
Sie regelt die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen in der Schweiz und legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Akkreditierung erteilt, aufrechterhalten oder entzogen wird. Zudem definiert sie die Anforderungen an die Bezeichnung akkreditierter Stellen.

Verordnung über die Gebühren der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (GebV-Akk, SR 946.513.7)
Diese Verordnung legt die Gebühren für das Akkreditierungsverfahren fest und stellt sicher, dass die Kosten transparent und nachvollziehbar berechnet werden.

Allgemeine rechtliche Grundlagen

Neben den spezifischen Rechtsgrundlagen gelten für die Tätigkeit der SAS auch die allgemeinen rechtlichen Bestimmungen des Bundes, insbesondere zum Verwaltungsverfahren, zum Datenschutz, zur Archivierung, zur Organisation der Bundesverwaltung, zu allgemeinen Gebühren sowie zur Verantwortlichkeit von Behörden (z.B. VwVG, DSG, RVOG, AllgGebV).

Datenschutzerklärung

Die SAS legt grossen Wert auf den Schutz von Personendaten. Personendaten, die im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeit bearbeitet werden, werden sorgfältig, verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

Die Datenschutzerklärung der SAS informiert darüber, welche Personendaten erhoben werden, zu welchen Zwecken sie bearbeitet werden, wie sie geschützt werden und welche Rechte betroffene Personen haben. Sie bildet die verbindliche Grundlage für den Umgang der SAS mit Personendaten.

Relevante Themen

Lose Holzbuchstaben auf einem Tisch; im Vordergrund ist das Wort ‚Regulation‘ gelegt.

Regelungen Akkreditierung

Die Regelungen der SAS setzen den verbindlichen Rahmen für die Akkreditierung in der Schweiz. Sie klären Verfahren, Anforderungen sowie Rechte und Pflichten – transparent und im Einklang mit nationalen und internationalen Vorgaben.

Formular für ein Akkreditierungsgesuch mit Linien zum Ausfüllen und einem Stift als Symbol für Gesuch und Anmeldung zur Akkreditierung.

Gesuchsformulare Akkreditierung

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern