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Richt-, Orientierungswerte oder statistische Daten (ArGV 3)

Das SECO kann Richtlinien über die Anforderungen des Gesundheitsschutzes erlassen (Art. 38 ArGV 3).

Richtlinien enthalten allgemein anerkannte und, wenn möglich, wissenschaftlich abgestützte gesundheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln (z. B. Verhaltensweisen, Grenzwerte, Mindestwerte). Den SECO-Richtlinien kommt für den Gesundheitsschutz dieselbe rechtliche Bedeutung zu wie den EKAS-Richtlinien für die Arbeitssicherheit (Art. 53 VUV).

An Arbeitsplätzen ohne Anwendung von Gefahrstoffen (z. B. Bürotätigkeit) gilt ebenfalls das Minimierungsgebot. So müssen unnötige Schadstoffkonzentrationen im Raum möglichst vermieden werden. Die Bewertung der Raumluftqualität erfolgt anhand von Richt-, Orientierungswerten oder statistischen Daten (Art. 18 ArGV 3).

Orientierungswert an nicht-industriellen Arbeitsplätzen

Das SECO hat für Innenräume einen Orientierungswert zu Ozon publiziert:

Beurteilungsmassstäbe für ausgewählte Stoffe mit (besonders) gesundheitsgefährdenden Eigenschaften

Für kanzerogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe hat das SECO in Zusammenarbeit mit Vertretenden des Europäischen Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) und internationalen Experten gesundheitliche Orientierungswerte erarbeitet. Die unten verlinkte Excel-Datei enthält Expositions-Risiko-Beziehungen (ERB), die unterschiedlichen Risikoniveaus entsprechen: Sie geben an, wie viele zusätzliche Erkrankungsfälle bei 40-jähriger arbeitstäglicher Exposition statistisch zu erwarten sind – 4 pro 1'000, 4 pro 10'000 bzw. 4 pro 100'000 exponierte Personen. Die Datei enthält zudem Hinweise zur Art der Werte sowie Direktlinks auf die Quellen.

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern