Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zu den Exportkontrollen für Rüstungsgüter sind hier verfügbar.

Exportkontrollerleichterungen neu für alle EU- und EFTA-Staaten
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 beschlossen, die in der Schweizer Exportkontrollgesetzgebung vorgesehenen Erleichterungen für Auslandsgeschäfte mit Kriegsmaterial auf sämtliche EU- und EFTA-Staaten auszuweiten und hierzu die Anhänge dreier Verordnungen anzupassen. Die in den Anhängen neu gelisteten Staaten werden damit ab dem 1. Juli 2026 von derselben Regelung profitieren, wie sie für die Mehrheit der EU-Staaten und für Norwegen heute gilt.
Pressemitteilung: Exportkontrollerleichterungen neu für alle EU- und EFTA-Staaten
Bearbeitungsdauer für die Behandlung von Ausfuhrgesuchen
Einfachere Fälle, die keiner Konsultation anderer Stellen bedürfen
Gesuche betreffend Staaten des Anhangs 2 KMV mit einem Warenwert unter 20 Mio. CHF. Anfragen werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.
Komplexere Fälle, die einer Konsultation anderer Stellen bedürfen
Darunter fallen Gesuche mit einem Warenwet über 20 Mio. CHF und solche betreffend Staaten ausserhalb des Anhangs 2 KMV. Entsprechende Anfragen werden in der Regel innerhalb von sechs Wochen bearbeitet.
Gesuche, die dem Bundesrat unterbreitet werden müssen
Die KMV sieht vor, dass gewisse Gesuche aufgrund ihrer aussen- oder sicherheitspolitischen Bedeutung oder divergierender Meinungen über ihre Behandlung dem Bundesrat zu unterbreiten sind. Ihre Bearbeitung kann je nach konkretem Fall mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die/der Gesuchstellerin/Gesuchsteller wird über die Notwendigkeit eines Antrags an den Bundesrat und entsprechende Verzögerungen informiert. Es ist zu beachten, dass es sich hier um einzelne Ausnahmefälle handelt.
Kontakt
Direktion für Aussenwirtschaft
Exportkontrollen und Sanktionen / Exportkontrolle Rüstungsgüter
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
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