Säule II: Verantwortung der Unternehmen
Die zweite Säule der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zielt darauf ab, Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, die Menschenrechte durch die Einführung von Sorgfaltsverfahren zu achten. Der Bund unterstützt die Unternehmen dabei.

Über Säule II: Unternehmensverantwortung
Die zweite Säule der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zielt darauf ab, Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, die Menschenrechte durch die Einführung von Sorgfaltsverfahren zu achten.

Handlungsanleitungen und praktische Werkzeuge
Handlungsanleitungen, Leitfäden, Broschüren und praktischen Instrumente, um das Verständnis und die Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfungsverfahren zu erleichtern.

Multistakeholder-Initiativen
Multistakeholder-Initiativen spielen eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung von Unternehmen und bei der Durchführung von menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfungen.
Sensibilisierungsanlässe für Unternehmen
Im Rahmen des NAP werden regelmässig Veranstaltungen zur Unterstützung von Unternehmen organisiert

Internationale regulatorische Entwicklungen und CSR-Standards
Schweizer Unternehmen sind oft von ausländischen Nachhaltigkeitsregeln betroffen. Internationale Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Internationale Arbeitsfragen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
Staatssekretariat STS-EDA
Sektion Menschenrechtsdiplomatie
Abteilung Frieden und Menschenrechte
Effingerstrasse 27
CH - 3003 Bern