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Säule II: Verantwortung der Unternehmen

Die zweite Säule der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zielt darauf ab, Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, die Menschenrechte durch die Einführung von Sorgfaltsverfahren zu achten. Der Bund unterstützt die Unternehmen dabei.

Zwei Personen geben sich über einem Schreibtisch mit Verträgen und Büroartikeln die Hand.

Über Säule II: Unternehmensverantwortung

Die zweite Säule der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zielt darauf ab, Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, die Menschenrechte durch die Einführung von Sorgfaltsverfahren zu achten.

Handlungsanleitungen und praktische Werkzeuge

Handlungsanleitungen, Leitfäden, Broschüren und praktischen Instrumente, um das Verständnis und die Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfungsverfahren zu erleichtern.

Zwei Personen bearbeiten Formulare auf einem weissen Tisch mit Laptop, Pflanze und Fenster im Hintergrund.

Multistakeholder-Initiativen

Multistakeholder-Initiativen spielen eine wichtige Rolle bei der Sensibilisierung von Unternehmen und bei der Durchführung von menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfungen.

Sensibilisierungsanlässe für Unternehmen

Im Rahmen des NAP werden regelmässig Veranstaltungen zur Unterstützung von Unternehmen organisiert

Weltkarte mit Personen im Hintergrund

Internationale regulatorische Entwicklungen und CSR-Standards

Schweizer Unternehmen sind oft von ausländischen Nachhaltigkeitsregeln betroffen. Internationale Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Internationale Arbeitsfragen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Staatssekretariat STS-EDA
Sektion Menschenrechtsdiplomatie
Abteilung Frieden und Menschenrechte
Effingerstrasse 27
CH - 3003 Bern

info.nap-bhr@seco.admin.ch