Sonstige Produkte mit sektoriellen Vorschriften
Waffen
Die Einfuhr von Waffen in die Schweiz ist, je nach Fall, entweder verboten oder unterliegt der Genehmigung durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).
Webseite des fedpol zur Einfuhr von Waffen
Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Webseite des SECO zu PSA
Sprengstoffe für zivile Zwecke und Feuerwerk
Die Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen in die Schweiz unterliegt der Kontrolle durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).
Besondere Bestimmungen für Feuerwerk
Edelmetalle und Uhren
Die Vorschriften hinsichtlich des Feingehalts, der Bezeichnung, der Kennzeichnung und der Zusammensetzung nach Artikel 1 bis 3 und 5 bis 21 des Bundesgesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren sind in jedem Fall einzuhalten. Für diese Vorschriften ist die Eidgenössische Zollverwaltung verantwortlich.
Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren
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Kontakt
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Nichtarifarische Massnahmen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
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