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Sonstige Produkte mit sektoriellen Vorschriften

Waffen

Die Einfuhr von Waffen in die Schweiz ist, je nach Fall, entweder verboten oder unterliegt der Genehmigung durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).

Webseite des fedpol zur Einfuhr von Waffen

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Webseite des SECO zu PSA

Sprengstoffe für zivile Zwecke und Feuerwerk

Die Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen in die Schweiz unterliegt der Kontrolle durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).

Allgemeine Bestimmungen

Besondere Bestimmungen für Feuerwerk

Edelmetalle und Uhren

Die Vorschriften hinsichtlich des Feingehalts, der Bezeichnung, der Kennzeichnung und der Zusammensetzung nach Artikel 1 bis 3 und 5 bis 21 des Bundesgesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren sind in jedem Fall einzuhalten. Für diese Vorschriften ist die Eidgenössische Zollverwaltung verantwortlich.

Edelmetallkontrolle

Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Nichtarifarische Massnahmen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern