Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Im Rahmen der Regionalpolitik unterstützt der Bund die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen und die Erhöhung derer Wertschöpfung. Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik können Steuererleichterungen an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe gewährt werden. Damit kann der Bund die Schaffung und Neuausrichtung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen regionalen Zentren unterstützen.

Anwendungsbestimmungen- und -gebiete
Die Anwendungsbestimmungen- und -gebiete sind in drei Verordnungen festgelegt (vgl. rechtliche Grundlagen). Seit dem 1. Januar 2023 gehören 100 regionale Zentren in 20 Kantonen zu den Anwendungsgebieten. Diese decken rund 10 % der Schweizer Bevölkerung ab.
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Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik läuft über die Kantone. Die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen beraten über das Vorgehen.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Relevante Themen

Administrative Entlastung
Jede neue Regulierung bedeutet für die Unternehmen Mehraufwand. Übermässige Bürokratie ist Gift für die Wirtschaft, und die vergleichsweise schlanke Administration gehört zu den wichtigsten Standortvorteilen der Schweiz.

Regionalentwicklung
Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützen Bund und Kantone gemeinsam die wirtschaftliche Entwicklung in den ländlichen Räumen und Berggebieten der Schweiz sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg.
Kontakt
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Ressort KMU-Politik
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