Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Im Rahmen der Regionalpolitik unterstützt der Bund die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen und die Erhöhung derer Wertschöpfung. Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik können Steuererleichterungen an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe gewährt werden. Damit kann der Bund die Schaffung und Neuausrichtung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen regionalen Zentren unterstützen.

Anwendungsbestimmungen- und -gebiete
Die Anwendungsbestimmungen- und -gebiete sind in drei Verordnungen festgelegt (vgl. rechtliche Grundlagen). Seit dem 1. Januar 2023 gehören 100 regionale Zentren in 20 Kantonen zu den Anwendungsgebieten. Diese decken rund 10 % der Schweizer Bevölkerung ab.
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Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik läuft über die Kantone. Die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen beraten über das Vorgehen.
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Direktion für Standortförderung
Ressort KMU-Politik
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CH - 3003 Bern