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Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Im Rahmen der Regionalpolitik unterstützt der Bund die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen und die Erhöhung derer Wertschöpfung. Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik können Steuererleichterungen an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe gewährt werden. Damit kann der Bund die Schaffung und Neuausrichtung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen regionalen Zentren unterstützen.

Nahaufnahme von Schweizer Münzen, die zwischen Messingzahnrädern eines Uhrwerks klemmen.

Anwendungsbestimmungen- und -gebiete

Die Anwendungsbestimmungen- und -gebiete sind in drei Verordnungen festgelegt (vgl. rechtliche Grundlagen). Seit dem 1. Januar 2023 gehören 100 regionale Zentren in 20 Kantonen zu den Anwendungsgebieten. Diese decken rund 10 % der Schweizer Bevölkerung ab.

Schweizer Landkarte mit den verschiedenen Zentren der Anwendungsgebiete

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik läuft über die Kantone. Die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen beraten über das Vorgehen.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

Publikationshinweis

1.2.2023

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Standortförderung
Ressort KMU-Politik
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern