Technische Überwachung am Arbeitsplatz
Es ist verboten, mittels Überwachungs- oder Kontrollsysteme einzusetzen das Verhalten von Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz zu überwachen. Unter Überwachungs- und Kontrollsystemen sind primär technische Systeme zu verstehen, die es ermöglichen, die Aktivitäten und das Verhalten von Arbeitnehmenden aufzuzeichnen. Eine solche unzulässige technische Überwachung stellt eine Verletzung der persönlichen Integrität dar. Das Arbeitsgesetz (ArG) verpflichtet Arbeitgebende, Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden vorzusehen.

Die Broschüre «Technische Überwachung am Arbeitsplatz» bietet Arbeitgebenden, Führungskräften, Sicherheits- und Personalverantwortlichen sowie weiteren interessierten Personen einen Überblick über die Grundsätze sowie eine Zusammenfassung der Voraussetzungen und Einschränkungen für den Einsatz technischer Überwachungs- und Kontrollsysteme in Bereichen mit Arbeitsplätzen. Technikern werden wichtige Punkte aufgezeigt, die aus rechtlicher Sicht bei der Installation und dem Betrieb solcher Systeme in Unternehmen zu beachten sind.
Publikationen
Technische Überwachung am Arbeitsplatz
Diese Broschüre gibt Arbeitgebern, Führungskräften, Sicherheits- und Personalverantwortlichen sowie weiteren Interessierten einen Überblick über die Grundsätze, Voraussetzungen und Einschränkungen für das Betreiben technischer Überwachungs- und Kontrollsysteme in Bereichen mit Arbeitsplätzen.
Checkliste - Technische Überwachung am Arbeitsplatz
Es gibt verschiedene Motive für das Betreiben eines technischen Überwachungssystems: Das Vermeiden von Diebstahl, Spionage, Sachbeschädigung, unbefugtem Zutritt, Angriffen auf Mitarbeitende etc. oder z. B. die Kontrolle der Funktion, Qualität oder Leistung von Personen, Maschinen, Systemen.
Kontakt
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
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CH - 3003 Bern