Über Säule II: Unternehmensverantwortung
Die zweite Säule der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zielt darauf ab, Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, die Menschenrechte durch die Einführung von Sorgfaltsverfahren zu achten. Der Bund unterstützt die Unternehmen bei ihren diesbezüglichen Bemühungen.
Der Nationale Aktionsplan konkretisiert die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der zweiten Säule durch mehrere gezielte Massnahmen.
Kinderarbeit
Der Bund unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten im Bereich Kinderarbeit, stellt Analyseinstrumente zur Verfügung und fördert den Austausch bewährter Praktiken auf nationaler und internationaler Ebene.
Bildung, Unternehmensführung und Unternehmenspraktiken
Der Bund sensibilisiert Hochschulen und den Privatsektor für die gesetzlichen Pflichten und internationalen Normen im Bereich der Menschenrechte. Er stärkt den sektoralen Dialog über Unternehmensverantwortung und begleitet KMU sowie Grossunternehmen durch Praxisleitfäden, Sorgfaltsinstrumente und Sensibilisierungsveranstaltungen für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte.
Sorgfaltsverfahren und Energiewende
Um Unternehmen dabei zu helfen, Sorgfaltsverfahren im Bereich der Menschenrechte im Rahmen von Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels umzusetzen, organisiert der Bund Sensibilisierungsveranstaltungen und stellt spezifische Informationen zur Verfügung.
Investitions- und Finanzdienstleistungen
Dank der Unterstützung des Bundes sind die Akteure im Finanz- und Investitionsdienstleistungsbereich sich des Einflusses bewusst, den sie auf die Förderung der Achtung der Menschenrechte in den Unternehmensaktivitäten ausüben, und nutzen die verfügbaren Hebel zur Förderung der Nachhaltigkeit. Sensibilisierungsveranstaltungen werden organisiert und spezifische Informationen bereitgestellt.
Frauen, Kinder und vulnerable Gruppen
Die Bundesverwaltung formuliert ihre Erwartungen dahingehend, dass bei der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung Frauen und Kinder besonders berücksichtigt werden.
Sport und Menschenrechte
Der Bund unterhält in Zusammenarbeit mit dem Centre for Sport and Human Rights den Dialog mit allen Interessenträgern der Sportwelt, insbesondere mit den in unserem Land ansässigen internationalen Sportverbänden, und unterstützt sie dabei, Menschenrechtspolitiken zu verabschieden und umzusetzen. Er setzt auch den Dialog mit den Gastgeberstaaten grosser Sportveranstaltungen fort, um bewährte Praktiken und gewonnene Erkenntnisse auszutauschen, damit diese ihre Rolle beim Schutz der Menschenrechte bei der Ausrichtung von Sportveranstaltungen anerkennen.
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