Umsetzung und Dokumentation der Massnahmen
Nach der Risikobeurteilung folgt die Umsetzung der geplanten Schutzmassnahmen. Dieser Schritt im zyklischen Beurteilungsprozess erfordert eine sorgfältige Dokumentation – insbesondere bei besonders gefährlichen Chemikalien und beim Beizug von Fachspezialistinnen und -spezialisten.

Umsetzung und Dokumentation der Massnahmen
Nach der Risikobeurteilung folgt die Umsetzung der Schutzmassnahmen – ein zentraler Schritt im zyklischen Beurteilungsprozess zur Sicherstellung der Sorgfaltspflicht gemäss ArGV 3 Art. 24a.
Umsetzung der Schutzmassnahmen
Die Umsetzung umfasst die Einführung technischer, organisatorischer und personenbezogener Massnahmen, die Bereitstellung und Schulung zur persönlichen Schutzausrüstung, den Mutter- und Jugendarbeitsschutz sowie die Information der betroffenen Mitarbeitenden. Alle Massnahmen sind vollständig zu dokumentieren.
Beizug von ASA-Spezialistinnen und -Spezialisten
Gemäss EKAS-Richtlinie 6508 müssen Arbeitgebende ASA-Spezialistinnen und -Spezialisten beiziehen, wenn in ihrem Betrieb besondere Gefährdungen auftreten und das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nicht vorhanden ist. Dies kann insbesondere bei Expositionsbewertungen, der Planung von Schutzmassnahmen und komplexen Gefährdungssituationen im Umgang mit gefährlichen Chemikalien der Fall sein.
Beim ASA-Beizug sind Name, Funktion, Aufgabenbereich, Datum sowie Ergebnisse und Empfehlungen zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient dem Nachweis gegenüber den Vollzugsbehörden.
Besondere Dokumentationspflichten bei gefährlichen Chemikalien
Bei besonders gefährlichen Chemikalien – CMR-Stoffen, Stoffen mit Zielorgan-Toxizität, hormonaktiven Stoffen und Sensibilisatoren – ist eine vollständige Expositionsbeurteilung zu dokumentieren. Die Dokumentation muss umfassen: verwendete Stoffe, Exposition, durchgeführte Schutzmassnahmen, Messergebnisse, Wirksamkeitskontrolle und allfällige Sofortmassnahmen bei Grenzwertüberschreitungen.
Die Dokumentation ist mindestens 10 Jahre nach Beendigung der Tätigkeit aufzubewahren (bei CMR-Stoffen gelten teilweise längere Fristen).
SICHEM – Unterstützung bei der Umsetzung
SICHEM, das digitale Tool des SECO für den sicheren Umgang mit Chemikalien, unterstützt Betriebe bei der Umsetzung und Dokumentation der Sorgfaltspflichten gemäss Art. 24a ArGV 3. Es ermöglicht die strukturierte Erfassung des Chemikalienverzeichnisses und bildet damit die Grundlage für eine systematische Gefährdungs- und Risikobeurteilung. Die einmal erfassten Daten stehen für alle damit verbundenen Pflichten zur Verfügung – vom Arbeitnehmerschutz über Störfallmeldungen und Transportdokumente bis zum Brandschutz. Darüber hinaus erhalten Betriebe Hinweise zu geeigneten Schutzmassnahmen, Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung sowie Betriebsanweisungen und Schulungsunterlagen. Alle umgesetzten Massnahmen können direkt in SICHEM dokumentiert werden – als nachvollziehbarer Nachweis gegenüber den Vollzugsbehörden und als Grundlage für die regelmässige Wirksamkeitskontrolle.
- SICHEM ist kostenlos verfügbar unter www.sichem.easygov.swiss.
- Weitere Informationen zu SICHEM
Übergang zur regelmässigen Wirksamkeitskontrolle
Nach der Umsetzung folgt die regelmässige Überprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen – als nächster Schritt im zyklischen Prozess.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Relevante Themen

SICHEM (Sicherer Umgang mit Chemikalien)
Jeder Betrieb ist verpflichtet, den sorgfältigen Umgang mit Chemikalien zum Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Aktualitätsüberprüfung
Die Risikobeurteilung ist kein einmaliger Vorgang, sondern muss regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Kontakt
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern