Die Vereinten Nationen (UNO) und die Schweiz
Das SECO Ressort DAIN (Internationale Arbeitsfragen) engagiert sich innerhalb der Organisation der Vereinten Nationen in den Bereichen Wirtschafts- und Sozialrecht.

Engagement bei der UNO
Zur Förderung gerechter wirtschaftlicher und sozialer Rahmenbedingungen koordiniert DAIN gemeinsam mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Aktivitäten der Schweiz im Bereich der sozialen Entwicklung bei der UNO. DAIN verfolgt die Arbeiten des 2. und 3. Ausschusses der UNO-Generalversammlung, des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) sowie des Menschenrechtsrats (in wirtschaftsbezogenen Fragen) und vertritt die Schweiz in der Kommission für soziale Entwicklung (CSocD).
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I)
Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I, in Englisch) wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und bildet zusammen mit dem UNO-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte die internationale Säule der Menschenrechte.
Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht die Umsetzung des UNO-Pakts I durch die Vertragsstaaten. Das Zusatzprotokoll sieht ein Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren für Staaten und Einzelpersonen vor.
Der UNO-Pakt I zählt 171 Vertragsstaaten. Die Schweiz ist ihm am 18. Juni 1992 beigetreten. Das Zusatzprotokoll hat sie nicht unterzeichnet.
Die Schweiz erstattet periodisch Bericht über die getroffenen Massnahmen und die erzielten Fortschritte sowie über die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Paktes. DAIN koordiniert den Berichtsprozess, die mündliche Präsentation sowie die Weiterverfolgung der Empfehlungen.
Soziale Entwicklung

Die soziale und wirtschaftliche Entwicklung steht im Mittelpunkt des Mandats und der Aktivitäten der UNO. Seit dem ersten Weltgipfel für soziale Entwicklung, der 1995 in Kopenhagen stattfand, dient die Kopenhagener Erklärung als Referenzrahmen für die Aktivitäten der UNO in diesem Bereich. Die Erklärung spiegelt den internationalen Konsens darüber wider, dass der Mensch im Mittelpunkt der Entwicklung stehen muss, und definiert die drei Säulen der sozialen Entwicklung: Beseitigung von Armut, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle sowie soziale Inklusion.
Dreissig Jahre nach Kopenhagen fand im November 2025 in Doha, Katar, der zweite Weltgipfel für soziale Entwicklung statt. Auf dem Gipfel wurde die Politische Erklärung von Doha verabschiedet, deren Ziel es ist, die Verpflichtungen der internationalen Gemeinschaft zugunsten der sozialen Entwicklung zu erneuern und der Umsetzung der sozialen Ziele der Agenda 2030 neuen Schwung zu verleihen.
Das SECO koordiniert gemeinsam mit dem BSV das Engagement der Schweiz im Bereich der sozialen Entwicklung bei der UNO.
Die CSocD ist eines der Kommissionen des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) der UNO und zählt 46 Mitgliedstaaten. Das Hauptmandat der CSocD besteht darin, die Umsetzung und Überwachung der Erklärung von Kopenhagen und nun auch der Erklärung von Doha sicherzustellen. Auch die soziale Säule der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Agenda 2030 wird von der CSocD verfolgt.
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