Unternehmensnachhaltigkeit in der Schweiz
Die Unternehmensnachhaltigkeit (Corporate Social Responsibility, CSR) bezieht sich auf die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt. Der Bund versteht CSR als Beitrag der Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung. In der Schweiz gibt es gesetzliche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltpflichten von Unternehmen.

Was ist Unternehmensnachhaltigkeit?
CSR umfasst ein breites Spektrum von Themen, die bei der Unternehmensführung zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem die Arbeitsbedingungen (einschl. Gesundheitsschutz), Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsprävention, fairer Wettbewerb, Verbraucherinteressen, Steuern und Transparenz. Bei der Umsetzung von CSR müssen die Interessen der Anspruchsgruppen berücksichtigt werden, zu denen beispielsweise Aktionäre, Arbeitnehmer, Verbraucher, lokale Gemeinschaften und Nichtregierungsorganisationen gehören.
CSR setzt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und sozialpartnerschaftlicher Vereinbarungen voraus. Darüber hinaus sind gesellschaftliche Erwartungen zu beachten, die über diese Verpflichtungen hinausgehen können. Der Bund erwartet von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gemäss den international anerkannten CSR-Standards und -Leitlinien wie den OECD-Leitsätzen für verantwortungsvolle Unternehmensführung bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland wahrnehmen.
Eine konsequente Umsetzung von CSR leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Gleichzeitig kann sie sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovationsförderung und das Ansehen der Unternehmen auswirken.
In der Schweiz werden verschiedene Begriffe für CSR verwendet. Unternehmen benützen z.B. Unternehmensnachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility (CSR), Corporate Responsibility (CR), verantwortungsvolle Unternehmensführung (Responsible Business Conduct) oder Unternehmensnachhaltigkeit.
Regulierungen der Schweiz zur Unternehmensnachhaltigkeit
Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange
Grosse Publikumsgesellschaften und Finanzinstitute müssen – ähnlich wie nach der EU‑Richtlinie 2014/95/EU – über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung berichten. Gemäss Obligationenrecht (Art. 964a–c) muss der Bericht:
- die wesentlichen Risiken beschreiben,
- die ergriffenen Massnahmen und deren Wirksamkeit erläutern oder begründen, warum kein entsprechendes Konzept besteht («comply or explain»),
- nationale oder internationale Standards wie die OECD‑Leitsätze nennen, wenn sich Unternehmen darauf abstützen,
- vom obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan sowie vom Organ verabschiedet werden, das die Jahresrechnung genehmigt.
Für grosse Unternehmen hat der Bundesrat die Anforderungen zur Klimaberichterstattung gemäss Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures konkretisiert.
Sorgfaltspflicht und Berichterstattung zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit
Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten in die Schweiz importieren oder hier verarbeiten, müssen eine Sorgfaltsprüfung durchführen und darüber berichten – analog zur EU‑Verordnung 2017/821. Dies gilt auch für Unternehmen, deren Produkte oder Dienstleistungen im Verdacht stehen, unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt worden zu sein. Die Pflichten umfassen gemäss Obligationenrecht (Art. 964j–l):
- Identifikation relevanter Risiken,
- Massnahmen zu deren Minimierung,
- Einhaltung des OECD‑Leitfadens für verantwortungsvolle Lieferketten,
- Überprüfung der Sorgfaltspflichten durch eine externe Fachperson.
Gegenvorschlag des Bundesrats zur Konzernverantwortungsinitiative
In der Schweiz hat der Bundesrat am 3. September 2025 entschieden, der Konzernverantwortungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag mit Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten gegenüberzustellen. Dieser soll nicht über die künftigen Bestimmungen der EU hinausgehen, sowie anerkannte internationale Standards berücksichtigen. Der Bundesrat führte vom 2. April bis am 9. Juli eine Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage durch.
Reaktion des Bundesrats zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
Der Bundesrat verzichtet bis auf weiteres auf eine Anpassung des Schweizer Rechts in Bezug auf entwaldungsfreie Lieferketten, sofern keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist. Aufgrund ungeklärter Umsetzungsfragen in der EU kann der Bundesrat keine belastbaren Aussagen machen zum Zeitplan sowie zur Frage, wie sich die EUDR auf das Schweizer Recht auswirkt.
Schwerpunkte des Bundes zur Unternehmensnachhaltigkeit
In den vergangenen Jahren förderte der Bundesrat die Unternehmensnachhaltigkeit gestützt auf sein Positionspapier (2015) und zwei Aktionsplänen. Ab 2024 führt das SECO die Arbeiten entlang von drei Schwerpunkten weiter:
- Der Nationale Kontaktpunkt für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln fördert die Umsetzung der entsprechenden OECD-Leitsätze und die Instrumente zur Sorgfaltsprüfung bei Unternehmen. Er vermittelt bei mutmasslichen Verstössen gegen die Leitsätze durch Unternehmen als aussergerichtliche Schlichtungsstelle.
- Das SECO begleitet allfällige Gesetzgebungsprozesse und unterstützt KMU, die indirekt von nationalen und ausländischen Regulierungen betroffen sein können. Das bestehende CSR-Bundeswebportal mit Unterstützungsinstrumenten für Unternehmen wird laufend weiterentwickelt.
- Die CSR-Bundesgruppe unter der Leitung des SECO setzt sich für die Politikkohärenz der Unternehmensnachhaltigkeit zwischen den verschiedenen Bundesstellen ein.
Unterstützung von KMU bei der Nachhaltigkeit
Am 5. November 2025 verabschiedete der Bundesrat den Bericht zum Postulat Dittli mit konkreten Vorschlägen zur gezielten Unterstützung von KMU im Nachhaltigkeitsbereich – darunter ein nutzerfreundlicheres CSR-Bundesportal, digitale Hilfsmittel und verstärkte Kooperation mit Wirtschaftsverbänden.
Öffentliches Beschaffungswesen
Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes müssen Bietende die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer und der Arbeitsbedingungen einhalten. Öffentliche Aufträge für im Ausland zu erbringende Leistungen dürfen nur an Bietende vergeben werden, die zumindest die Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen einhalten. Neben den Kernübereinkommen der IAO kann die Vergabestelle von den Anbietenden die Einhaltung der Grundsätze anderer IAO-Übereinkommen verlangen, sofern die Schweiz diese ratifiziert hat. Die Empfehlungen der Eidgenössischen Beschaffungskonferenz zur nachhaltigen Beschaffung geben detailliert Auskunft über soziale Kriterien und deren Kontrolle.
- Gesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB RS 172.056.1 und VöB RS 172.056.11)
- Wissensplattform zum nachhaltigen öffentlichen Beschaffungswesen und Kompass Nachhaltigkeit: Informieren Unternehmen und öffentliche Beschaffende über die nachhaltige Beschaffung.
- Interessensgemeinschaft ökologische Beschaffung Schweiz: Bietet Fachinformationen z.B. zu spezifischen Produktegruppen wie Textilien und Reinigungsmittel
Schweizerische Exportrisikoversicherung
Die SERV misst bei der Beurteilung von Versicherungsanträgen den OECD-Leitlinien zur nachhaltigen Kreditvergabe an Niedrigeinkommensländer, den Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten sowie der Antikorruption eine hohe Bedeutung zu. Dabei stützt sie sich auf die SERV-Leitlinien zur Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsfragen und berücksichtigt unter anderem auch die OECD-Leitsätze einschliesslich der allenfalls vorliegenden Berichte des Nationalen Kontaktpunkts für verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Nutzen von CSR
Für Unternehmen
- Wirtschaftlicher Mehrwert: Unternehmen profitieren von geringeren Energie- und Materialkosten, produktiveren Mitarbeitenden und besseren Finanzierungsmöglichkeiten. Ein professionelles CSR‑Management stärkt die Marktposition, fördert Innovation, und reduziert Reputationsrisiken, dient dem Risikomanagment und stärkt die Reslienz der Lieferketten.
- Erfüllung von Kundenerwartungen: Immer mehr Kundinnen und Kunden achten auf soziale und ökologische Kriterien – nicht nur beim Endprodukt, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unternehmen mit klaren CSR‑Standards verbessern dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit.
- Vorteile im Personalbereich: Verantwortungsvolles Handeln steigert die Motivation und Bindung der Mitarbeitenden. Eine gute Reputation als Arbeitgeber erleichtert zudem die Rekrutierung, da Werte wie Integrität an Bedeutung gewinnen.
- Bessere Chancen bei Ausschreibungen: Bei öffentlichen Beschaffungen müssen Anbieter soziale und ökologische Standards einhalten.
- Frühzeitiges Erkennen von Trends: CSR hilft, politische und regulatorische Entwicklungen früh wahrzunehmen und sich rechtzeitig anzupassen.
Für die Gesellschaft
- Die Umsetzung von CSR unterstützt die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie Fachkräftemangel, Arbeitslosigkeit oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und. Sie stärkt das Vertrauen in die Schweizer Wirtschaft und kann zusätzlichen Regulierungsbedarf verringern.
- CSR trägt ausserdem zum Schutz von Umwelt (einschl. Bekämpfung des Klimawandels), Gesundheit und Lebensqualität bei – und senkt damit langfristig gesellschaftliche Kosten.
- In Ländern mit schwachen gesetzlichen Rahmenbedingungen können verantwortungsvolle Unternehmen soziale einschliesslich menschenrechtlicher und ökologische Risiken reduzieren und so die Lebensbedingungen entlangin globalern Lieferketten verbessern.
Inhaltsverzeichnis
Medienmitteilungen
Verantwortungsvolle Unternehmensführung: OECD gibt Schweiz gute Noten
17.6.2026
Neues Gesetz für die nachhaltige Unternehmensführung erhöht Schutz für Menschenrechte sowie Umwelt und entlastet KMU
02.04.2026
Bundesrat stärkt Unterstützung für KMU im Nachhaltigkeitsbereich
05.11.2025
Engagement für die verantwortungsvolle Unternehmensführung auf Kurs
07.06.2024
Anlässe
Schweizer Forum "Wirtschaft und Menschenrechte" - 50 Jahre OECD-Leitsätze - 2026
Anlässe des Globalen Netzwerks Schweiz und Liechtenstein
Anlässe von öbu - Verband für Nachhaltiges Wirtschaften
Relevante Themen
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Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Internationale Investitionen und Unternehmensnachhaltigkeit
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