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Vollzugs- und Auskunftsstellen (gns)

Beschwerden im Zusammenhang mit der Preisbekanntgabe sind an die für den Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) zuständigen kantonalen oder kommunalen Stellen zu richten. Eine Liste dieser Stellen finden Sie hier. Bei Fragen zur Preisbekanntgabe können Sie sich an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wenden. 

Reklamationen, Beschwerden oder Anzeigen

Für den Vollzug der PBV und somit auch die Verfügung einer allfälligen Busse wegen Verstosses gegen die PBV ist die kantonale Gewerbepolizei zuständig. Reklamationen, Beschwerden oder Anzeigen nehmen somit die städtischen oder kantonalen Gewerbepolizeistellen entgegen.

Auskünfte

Für Auskünfte können Sie sich ebenfalls an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
Holzikofenweg 36
3003 Bern
pbv-oip@seco.admin.ch

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
Preisbekanntgabe
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern