Vollzugs- und Auskunftsstellen im Bereich der Preisbekanntgabe
Beschwerden im Zusammenhang mit Preisbekanntgaben sind an die für den Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden zu richten. Die Liste der zuständigen Behörden finden Sie hier. Bei Fragen zur Preisbekanntgabe können Sie sich an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden.
Reklamationen, Beschwerden oder Anzeigen
Für den Vollzug der PBV und somit auch die Verfügung einer allfälligen Busse wegen Verstosses gegen die PBV ist die kantonale Gewerbepolizei zuständig. Reklamationen, Beschwerden oder Anzeigen nehmen somit die städtischen oder kantonalen Gewerbepolizeistellen entgegen:
Auskünfte
Für Auskünfte können Sie sich an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden.
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Ressort Recht
Holzikofenweg 36
3003 Bern
058 462 77 70
pbv-oip@seco.admin.ch
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Preisbekanntgabe
Zweck der Preisbekanntgabeverordnung ist, dass Preise klar und miteinander vergleichbar sind und irreführende Preisangaben verhindert werden.