Vollzugs- und Auskunftsstellen für das Reisendengewerbe
Die Kantone sind für die Bewilligungserteilung zuständig. Die Liste der zuständigen Behörden finden Sie hier. Bei Fragen zur Reisendengewerbe können Sie sich an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO wenden.
Zuständigkeit für die Bewilligungserteilung
Die Kantone sind für die Bewilligungserteilung zuständig. Wir bitten Sie daher, allfällige Gesuche (Gesuchsformular samt Beilagen) an die zuständige kantonale Stelle zu senden.
Reisendengewerbe im Fürstentum Liechtenstein
Auskünfte
Für Auskünfte können Sie sich ebenfalls an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
Holzikofenweg 36
3003 Bern
Tel. 058 462 77 70
pratcom@seco.admin.ch
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Reisendengewerbe
Alles zur Bewilligung für die Schausteller und Zirkusbetreiber sowie die Reisenden, die Konsumentinnen und Konsumenten Waren oder Diensleistungen anbieten.