Wegleitung zur ArGV 5: Artikel einzeln
Verordnung 5 (ArGV 5)
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt: Besondere Tätigkeiten
ArGV 5 Art. 4: Gefährliche Arbeiten
ArGV 5 Artikel 4a: Gefährliche Arbeiten: berufliche Grundbildung
ArGV 5 Artikel 4b: Gefährliche Arbeiten: Massnahmen zur beruflichen Eingliederung und zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
ArGV 5 Art. 5: Bedienung von Gästen in Betrieben der Unterhaltung, Hotels, Restaurants und Cafés
ArGV 5 Art. 6: Arbeit in Betrieben der Filmvorführung sowie in Zirkus- und Schaustellerbetrieben
ArGV 5 Art. 7: Kulturelle, künstlerische und sportliche Darbietungen sowie Werbung
ArGV 5 Art. 8: Leichte Arbeiten
3. Abschnitt: Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher unter 15 Jahren
4. Abschnitt: Arbeits- und Ruhezeit
ArGV 5 Art. 10: Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit von Jugendlichen unter 13 Jahren
ArGV 5 Art. 11: Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten sowie Pausen für schulpflichtige Jugendliche ab 13 Jahren
ArGV 5 Art. 12: Ausnahmebewilligung für Nachtarbeit
ArGV 5 Art. 13: Ausnahmebewilligung für Sonntagsarbeit
ArGV 5 Art. 14: Befreiung von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit in der beruflichen Grundbildung
ArGV 5 Art. 15: Ausnahme vom Verbot der Abend- und Sonntagsarbeit
ArGV 5 Art. 16: Tägliche Ruhezeit
ArGV 5 Art. 17: Überzeitarbeit
5. Abschnitt: Ärztliches Zeugnis
6. Abschnitt: Pflicht des Arbeitgebers zur Information und Anleitung
7. Abschnitt: Aufgaben und Organisation der Behörden
8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Anhänge
Inhaltsverzeichnis
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
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