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Wegleitung zur ArGV 5: Artikel einzeln

Verordnung 5 (ArGV 5)

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

2. Abschnitt: Besondere Tätigkeiten

3. Abschnitt: Beschäftigung schulentlassener Jugendlicher unter 15 Jahren

4. Abschnitt: Arbeits- und Ruhezeit

5. Abschnitt: Ärztliches Zeugnis

6. Abschnitt: Pflicht des Arbeitgebers zur Information und Anleitung

7. Abschnitt: Aufgaben und Organisation der Behörden

8. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Anhänge

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern