Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Gemäss Arbeitsgesetz nach Aufhebung der allgemeinen Massnahmen gegen COVID-19

Ab 1. April 2022 hat der Bundesrat sämtliche Covid-19 Schutzmassnahmen aufgehoben. Die Aufhebung der vom Bundestrat angeordneten Massnahmen bedeutet nicht, dass jegliche Schutzmassnahmen im Betrieb ohne Weiteres aufgehoben werden können. Vielmehr sind nun die Arbeitgebenden gefordert, auf die jeweiligen Betriebe und Mitarbeitenden ausgerichtete Lösungen auszuarbeiten. Der Arbeitgeber ist für die Auswahl, Umsetzung und regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich.

Publikation

Letzte Änderung 01.04.2022

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