Betriebe welche über durch das SECO erteilte Arbeitszeitbewilligung für Nacht-, Sonn- und/oder Feiertagsarbeit verfügen und diese auf Grund betrieblicher Veränderungen nicht vollumfänglich benötigen, können den entsprechenden Anpassungsantrag mit diesem Meldeformular an die Bewilligungsbehörde eingeben.
Das SECO erlässt nach einer summarischen Kontrolle daraufhin eine angepasste Bewilligung.
Erweiterungen von bestehenden Bewilligungen jedoch müssen über den ordentlichen Weg (EasyGov) beantragt werden.