Richt-, Orientierungswerte oder statistische Daten (ArGV 3)

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kann Richtlinien über die Anforderungen des Gesundheitsschutzes aufstellen (Art. 38 ArGV 3 (PDF, 20 kB, 30.03.2016)). Die Richtlinien, die das SECO gestützt auf diese Bestimmung erlassen kann, werden inhaltlich zur Hauptsache allgemein anerkannte – wenn möglich wissenschaftlich abgestützte – gesundheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln (u.a. Verhaltensweisen, Grenzwerte, Mindestwerte) enthalten. Den SECO-Richtlinien kommt für den Gesundheitsschutz dieselbe rechtliche Bedeutung zu wie den EKAS-Richtlinien für die Arbeitssicherheit (Art. 53 VUV).

Auch an Arbeitsplätzen ohne Anwendung von Gefahrstoffen für den Arbeitsprozess (z.B. Bürotätigkeit) gilt ebenfalls das Minimierungsgebot, d.h. unnötige Schadstoffkonzentrationen im Raum müssen möglichst vermieden werden. Die Bewertung der Raumluftqualität erfolgt anhand von Richt-, Orientierungswerten oder statistischen Daten (Art. 18 ArGV 3 (PDF, 561 kB, 02.07.2020)). 

Orientierungswert an nicht-industriellen Arbeitsplätzen:
Das SECO hat für Innenräume einen Orientierungswert zu Ozon publiziert: Ozon Orientierungswert  (PDF, 378 kB, 02.04.2019)

Beurteilungsmassstäbe für ausgewählte Stoffe mit (besonders) gesundheitsgefährdenden Eigenschaften:
Für Stoffe mit (besonders) gesundheitsgefährdenden Eigenschaften (insb. kanzerogene, mutagene und reproduktionstoxische Eigenschaften) wurde vom SECO  in Zusammenarbeit mit RAC Vetretern eine Übersicht zu Beurteilungsmassstäben erarbeitet, die den Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten, die solchen Stoffen ausgesetzt sind, gewährleisten soll. In der unten verlinkten Excel-Datei sind verschiedene solche Beurteilungsmassstäbe aufgeführt. Diese Liste hat überwiegend einen Empfehlungscharakter zum Gesundheitsschutz, solange die darin enthaltenen Werte nicht über die ChemRRV im Rahmen der Bewilligung verwendet oder als ArG-Richtline erlassen werden. Sie dient als Information für Arbeitgeber, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitshygieniker über das anzustrebende Gesundheitsschutzziel. 

  • z.B. Referenzwerte des Europäischen Ausschusses für Risikobeurteilung RAC, welche die Schweizer Behörden für die Beurteilung von Zulassungsanträgen zu verbotenen Stoffen (SVHC) verwenden (siehe Reiter «DNEL» und auch Reiter «Internationale Beurteilungsmassstäbe»). Die dem SECO bekannten RAC-Referenzwerte sind in der Liste aufgeführt.
  • z.B. Werte für besonders sensitive Bevölkerungsgruppen wie schwangere oder stillende Frauen, z.B. Blei
  • z.B. internationale gesundheitsbasierte Empfehlungen für Beurteilungsmassstäbe zum BiomonitoringDie verlinkte Excel-Datei beinhaltet Hinweise zur Art dieser Werte sowie einen Direktlink auf die jeweiligen Quellen.

Als Bestandteil des Standes der Technik sind die Beurteilungsmassstäbe bei der Umsetzung der Massnahmen geeignet zu berücksichtigen (vgl. Art. 6 Abs. 1 ArG und Art. 25 Abs. 1 ChemG):

  • «Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 ArG).
  • «Wer beruflich oder gewerblich mit Stoffen oder Zubereitungen umgeht, muss zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind (Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ChemG).

Letzte Änderung 28.10.2025

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