Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den GAV-Parteien. Er ist in den Artikeln 356 bis 358 des Obligationenrechtes geregelt.
Auf der Arbeitgeberseite kann ein Arbeitgeber oder können mehrere Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände, auf der Arbeitnehmerseite immer nur ein Arbeitnehmerverband (Gewerkschaft) oder mehrere Arbeitnehmerverbände stehen.
Der klassische Inhalt eines GAV beinhaltet Bestimmungen über den Abschluss, Inhalt und Beendigung des Einzelarbeitsvertrages (normative Bestimmungen), Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich (schuldrechtliche Bestimmungen) und Bestimmungen über Kontrolle und Durchsetzung des GAV.
Die normativen Bestimmungen eines GAV werden mit seinem Inkrafttreten Teil des Einzelarbeitsvertrages. Sie haben direkte Geltung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die selber Mitglied eines vertragsschliessenden Verbandes sind, wenn der Arbeitgeber ebenfalls am GAV beteiligt ist. Die beteiligten Arbeitgeber wenden den GAV in der Regel aber auch für nicht-organisierte Arbeitnehmende an.
Als Gegenstand der normativen Bestimmungen kann man aufzählen:
- Lohn, 13. Monatslohn, Entschädigungen,
- Lohnfortzahlung bei Verhinderung wegen Krankheit, Mutterschaft und Militärdienst
- Ferien
- Arbeitszeitvorschriften
- Erweiterung des Kündigungsschutzes.
Ein GAV wird meistens mit einer bestimmten Laufzeit vereinbart. Während der Laufzeit besteht beidseitig Friedenspflicht.
Statistischen Angaben zu den GAV finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Statistik.
Auf Verlangen aller Vertragsparteien kann ein GAV allgemeinverbindlich erklärt werden mit der Wirkung, dass der Geltungsbereich auf alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch auf die nicht-organisierten) eines Wirtschaftzweiges oder eines Berufes ausgeweitet wird.
Übersicht allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
Übersicht allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023
Am 1. Juli 2023 waren schweizweit 82 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 7 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2023 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 40 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 25 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 7 Verfahren (2 auf Bundes- und 5 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Bei 58 Verfahren (38 auf Bundes- und 20 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse.
Am 1. Juli 2023 waren auf Bundesebene 45 und auf kantonaler Ebene 37 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene waren diesen (am 1 Juli 2023) insgesamt 71'847 Arbeitgeber und 1'041’710 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betraf es 8'909 Arbeitgeber und 70'459 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 37'177 Arbeitgeber und rund 681'174 Arbeitnehmende.
Übersicht allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022
Neun neue Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklärt
Am 1. Juli 2022 waren schweizweit 80 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 9 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. Juni 2022 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 28 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 18 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 9 Verfahren (7 auf Bundes- und 2 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt.
Bei 37 Verfahren (21 auf Bundes- und 16 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse.
Auf Kantonsebene wurde erstmals ein GAV per il settore degli autotrasporti allgemeinverbindlich erklärt. Auf Bundesebene wurde ein GAV für den Garten- und Landschaftsbau der Kantone Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura, ein GAV für das
Naturstein-Handwerk und die Naturstein-Industrie sowie ein Kollektivvertrag für die vorzeitige Pensionierung im Schweizerischen Naturstein-Handwerk und in der Naturstein-Industrie erstmals allgemeinverbindlich erklärt.
Am1. Juli 2022 waren auf Bundesebene 43 und auf kantonaler Ebene 37 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene sind diesen insgesamt 67’790 Arbeitgeber und 1'070’104 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betrifft es 8’545 Arbeitgeber und 56’069 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 34’345 Arbeitgeber und rund 713'174 Arbeitnehmende.
Übersicht allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021
Neun neue Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklärt
Am 1. Juli 2021 waren schweizweit 84 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 9 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 20 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 19 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 9 Verfahren (3 auf Bundes- und 6 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Bei 30 Verfahren (17 auf Bundes- und 13 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse. Auf Kantonsebene sind erstmals ein GAV für das Ofenbau- und Chemininéebaugewerbe des Kantons Wallis und ein GAV per gli ingegneri, gli architetti e le professioni affini des Kantons Tessin allgemeinverbindlich erklärt. Auf Bundesebene wurde kein GAV erstmals allgemeinverbindlich erklärt.
Am 1. Juli 2021 waren auf Bundesebene 44 und auf kantonaler Ebene 40 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene sind diesen insgesamt 67’805 Arbeitgeber und 1'050’657 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betrifft es 7’736 Arbeitgeber und 50’331 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 34’345 Arbeitgeber und rund 713’174 Arbeitnehmende.
Übersicht allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020
Neun neue Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklärt
Am 1. Juli 2020 waren schweizweit 79 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 9 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 25 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 20 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 9 Verfahren (3 auf Bundes- und 6 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt.
Bei 36 Verfahren (22 auf Bundes- und 14 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse. Erstmals allgemeinverbindlich erklärt wurde auf Bundesebene ein GAV des professionnels de l’automobile du Jura et du Jura bernois. Auf Kantonsebene ist erstmals ein GAV TI per il commercio al dettaglio allgemeinverbindlich erklärt.
Am 1. Juli 2020 waren auf Bundesebene 46 und auf kantonaler Ebene 33 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle).
Auf Bundesebene sind diesen insgesamt 66’111 Arbeitgeber und 1’006’366 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betrifft es 6’999 Arbeitgeber und 51’669 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 33’630 Arbeitgeber und rund 694’041 Arbeitnehmende.
Übersicht allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge
vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019
Fünf neue Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklärt
Am 1. Juli 2019 waren schweizweit 74 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV)in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 5 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 43 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 20 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 5 Verfahren (2 auf Bundes- und 3 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Bei 58 Verfahren (41 auf Bundes- und 17 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse. Erstmals allgemeinverbindlich erklärt wurde auf Bundesebene ein GAV für die Netzinfrastruktur-Branche. Auf Kantonsebene ist erstmals ein GAV für Architektur- und Ingenieursbüros im Kanton Waadt allgemeinverbindlich erklärt.
Am 1. Juli 2019 waren auf Bundesebene 46 und auf kantonaler Ebene 28 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene sind diesen insgesamt 67’045 Arbeitgeber und 1’016’417 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betrifft es 4’450 Arbeitgeber und 37’115 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 33’043 Arbeitgeber und rund 690’641 Arbeitnehmende.
Sechs neue Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklärt
Am 1. Juli 2018 waren schweizweit 68 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 6 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 33 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 19 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 6 Verfahren (3 auf Bundes- und 3 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Bei 46 Verfahren (30 auf Bundes- und 16 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse. Erstmals allgemeinverbindlich erklärt wurden auf Bundesebene ein GAV für Tankstellenshops und ein GAV für die Contact- und Callcenter-Branche. Auf Kantonsebene ist erstmals ein GAV für die Forstwirtschaft im Kanton Freiburg allgemeinverbindlich.
Am 1. Juli 2018 waren auf Bundesebene 44 und auf kantonaler Ebene 24 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene sind diesen insgesamt 66'744 Arbeitgeber und 933’061 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betrifft es 3’733 Arbeitgeber und 23’420 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMVim Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 33’000 Arbeitgeber und rund 625’000 Arbeitnehmende.
Letzte Änderung 09.09.2024