Gestützt auf Art. 360f OR informieren die Kantone das SECO über die in ihrem Kanton erlassene NAV mit zwingenden Mindestlöhnen gemäss Art. 360a. Auf dieser Seite finden Sie die Beschlüsse, sowie die letzten Änderungen, die sie betreffen. Rechtsverbindlich bleiben die Publikationen auf den jeweiligen kantonalen Webseiten.
Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen für die im Detailhandel Basel-Stadt angestellten Personen (NAV Detailhandel)
Gültig bis 30.06.2023
Verfügbar in deutscher Sprache
Grundbeschluss
NAV Deteilhandel Beschluss 02.05.2017 (PDF, 47 kB, 14.12.2017)Inkrafttreten: 01.07.2017
Änderungen
NAV Detailhandel Verlängerung Änderung 10.03.2020 (PDF, 16 kB, 01.07.2020)Inkrafttreten: 01.07.2020
Letzte Änderung 29.03.2021