Internationale Instrumente der Exportkontrolle
Auf internationaler Ebene wird der Bereich der Exportkontrolle durch vier völkerrechtlich nicht bindende internationale Regime (Australiengruppe, Gruppe der Nuklearlieferländer, Raketentechnologie-Kontrollregime und die Vereinbarung von Wassenaar) geregelt. Diese internationalen Kontrollregime haben zum Ziel, die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersysteme sowie die destabilisierende Anhäufung von konventionellen Waffen zu verhindern. Im Rahmen eines auf Konsens basierenden Verhandlungsprozesses werden dabei detaillierte Güterlisten erstellt, die von den einzelnen Teilnehmerstaaten in die nationale Gesetzgebung übernommen werden. Dieses Vorgehen garantiert einen einheitlichen Prozess und koordinierte Kontrollmassnahmen unter den Teilnehmerstaaten.
Im Bereich der Chemie- und Biologiewaffen bestehen darüber hinaus völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen, deren Ziel die weltweite Ächtung dieser Waffen ist. Das praktisch universelle Chemiewaffenübereinkommen kennt zudem ein griffiges Melde- und Verifikationsregime. Der Atomsperrvertrag hat zum Ziel, die Weiterverbreitung von Kernwaffen zu verhindern. Im Gegenzug garantiert er den Mitgliedstaaten freien Zugang zur zivilen Nutzung der Kerntechnologie.
Die Schweiz ist Mitglied aller vier Kontrollregime, des Chemie- und Biologiewaffenübereinkommens sowie auch des Atomsperrvertrags. Sie setzt sich aktiv für gezielte Kontrollen beim Export von Dual-Use Gütern und Technologien (Knowhow) ein, welche zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen, deren Trägersystemen oder zu einer destabilisierende Anhäufung konventioneller Waffen beitragen könnten. Dadurch nimmt die Schweiz ihre verfassungsmässigen und aussen- und sicherheitspolitischen Interessen wahr und stärkt die Legitimität ihrer Privatwirtschaft.