Exportkontrollpolitik Industriegüter
Zielsetzung und Instrumente
Exportkontrollen haben zum Ziel, die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und von deren Trägersystemen sowie die destabilisierende Anhäufung konventioneller Waffen zu verhindern. Sie dienen der Wahrung der verfassungsmässigen sowie aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz und stärken zugleich den Ruf von Schweizer Unternehmen und Forschungseinrichtungen als verantwortungsvolle Partner im Umgang mit global gehandelten Spitzentechnologien.
Übereinkommen
Im Bereich der Massenvernichtungswaffen bestehen völkerrechtlich verbindliche Abrüstungs- und Nonproliferationsverträge, welche die Weiterverbreitung von Kernwaffen verhindern sollen sowie biologische und chemische Waffen weltweit ächten. Exportkontrollen tragen zur Umsetzung der Nichtverbreitungsverpflichtungen dieser Übereinkommen bei.
Exportkontrollregime
Ergänzend zu den Übereinkommen gibt es vier politisch verbindliche Regime, in welchen die jeweiligen Teilnehmerstaaten ihre Exportkontrollen erweitern und harmonisieren. Wirksame Kontrollen sind ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der völkerrechtlich verbindlichen Resolution 1540 des UNO-Sicherheitsrates.
Rolle des SECO
Mitarbeitende des Ressorts Exportkontrollpolitik Dual-Use vertreten das SECO in der Schweizer Delegation bei Konferenzen der internationalen Übereinkommen. Sie beurteilen die Auswirkung der internationalen Entscheide auf die Schweizer Wirtschaft und unterstützen betroffene Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der nationalen Umsetzung.
Innerhalb der Exportkontrollregime ist das Ressort federführend für die politischen und technischen Verhandlungen in der Vereinbarung von Wassenaar. In den anderen drei Regimen unterstützt das Ressort das leitende Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und vertritt die Schweiz in den technischen Verhandlungen.
Im Rahmen eines auf Konsens basierenden Verhandlungsprozesses werden dabei detaillierte Güterlisten ausgearbeitet und regelmässig aktualisiert. Zwecks Einholung technischer Expertise konsultieren die Mitarbeitenden des Ressorts betroffene Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Behörden, deren Einschätzungen sie dann in die internationalen Verhandlungen einfliessen lassen.
Die so ausgehandelten Güterlisten werden anschliessend von der Schweiz in die Güterkontrollgesetzgebung übernommen, in welcher sie die Grundlage der nationalen Exportkontrollen bilden. Nebst gelisteten Gütern können jedoch auch nicht-gelistete Güter den Schweizer Exportkontrollen unterstehen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass sie für ein Massenvernichtungswaffenprogramm bestimmt sind (engl. Catch-all).