Seit der Einführung des neuen elektronischen Bewilligungssystems Elic am 1. Oktober 2014 können Gesuche für Bewilligungen im Bereich Industrieprodukte (Güterkontrollgesetz) nur noch elektronisch erfasst werden. Es ist nicht mehr möglich, Gesuche per Post oder E-Mail einzureichen. Damit Sie in Elic Geschäfte beantragen können, müssen Sie sich unter der Adresse www.elic.admin.ch registrieren lassen.
Endverbleibserklärungen
Werkzeugmaschinen
ICP - Firmeninterne Kontrolle
Güterklassifizierung
Exportkontrollen: Behandlung des immateriellen Technologietransfers
End-user certificate (EUC) for goods for surveillance purposes (DOCX, 56 kB, 11.11.2016)Endverbleibserklärung für Mobilfunk- und Überwachungstechnologie
End-user certificate (EUC) for Chemicals under the Chemical Weapons Convention (CWC) (DOCX, 29 kB, 11.07.2018)Endverbleibserklärung für CWC-Chemikalien
End-user certificate (EUC) for non-licensable industrial goods (DOCX, 58 kB, 09.12.2019)Endverbleibserklärung für nicht kontrollierte Güter (Nullerbescheid)
Sie finden den Fragebogen ICP ("Nachweis zum ICP") sowie das Merkblatt zu ICP unter diesem Link.
Letzte Änderung 02.08.2023