Indikative Liste der Panelmitglieder für Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der WTO
Das SECO aktualisiert die Liste der von der Schweiz vorgeschlagenen Namen für die indikative Liste der Panelmitglieder für Streitbeilegungsverfahren bei der Welthandelsorganisation (WTO).
Hintergrund
Gemäss Art. 8.4 der WTO-Streitbeilegungsvereinbarung (DSU) führt das WTO-Sekretariat eine indikative Liste von Personen, aus der die Mitglieder der Panels ausgewählt werden können. Die WTO-Mitglieder können regelmässig Namen für diese indikative Liste vorschlagen. Diese Namen werden nach ihrer Genehmigung durch das Streitbeilegungsgremium der WTO in die Liste aufgenommen.
Erforderliche Qualifikationen
Gemäss Artikel 8.1 DSU gelten für Panelmitglieder folgende Anforderungen:
- Im Allgemeinen hohe Qualifikationen;
- Praktische Erfahrung in der Streitbeilegung (als Panelmitglied oder Vertreter eines WTO-Mitglieds in einem Verfahren);
- Praktische Erfahrung in der WTO (als Vertreter eines WTO-Mitglieds oder in einem ihrer Ausschüsse oder Gremien oder im Sekretariat);
- Akademische Erfahrung im Bereich des internationalen Handelsrechts oder der internationalen Handelspolitik (Lehre, Veröffentlichungen); oder
- Erfahrung als handelspolitischer Entscheidungsträger.
Die Panelmitglieder können Regierungs- und Nichtregierungsfachleute sein.
Es wird eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren erwartet.
Bewerbungen von Frauen werden besonders gefördert.
Ausgezeichnete Englischkenntnisse (schriftlich/mündlich) sind unerlässlich. Kenntnisse einer weiteren offiziellen Sprache der WTO (Französisch oder Spanisch) sind erwünscht.
Darüber hinaus müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen.
Aufgaben
Die Panelmitglieder werden ad hoc für bestimmte Verfahren ernannt. Die Aufnahme in die indikative Liste garantiert keine Ernennung als Panelmitglied in einem Verfahren. Die zu den Panels berufenen Personen nehmen in persönlicher Eigenschaft an den Sitzungen teil.
Die Personen, deren Namen auf der Liste stehen, sollten während der Dauer eines Streitbeilegungsverfahrens, für das sie ernannt werden, (in Teilzeit) verfügbar sein. Gemäss dem DSU sollte die Dauer eines Panelverfahrens in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. In der Praxis ist diese Dauer jedoch länger.
Die Panelmitglieder werden für die Verfahren, an denen sie teilnehmen, gemäss den Tarifen der WTO bezahlt.
Bewerbung
Interessierte Personen werden gebeten, ihre Bewerbung in englischer Sprache (Lebenslauf, Bewerbungsschreiben) bis zum 5. November 2025 elektronisch an folgende Adresse zu senden: wh.sekretariat@seco.admin.ch.
Die Bewerbungsunterlagen müssen insbesondere alle Staatsangehörigkeiten, Interessenbindungen, eine Liste der Veröffentlichungen sowie die spezifischen Kompetenzbereiche für die Sektoren oder Fragen im Zusammenhang mit den WTO-Abkommen (Warenhandel, Dienstleistungshandel und/oder geistiges Eigentum) enthalten.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen (ohne Interview).