Autor/en: | Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe. |
---|
Arbeitgebende müssen die notwendigen Massnahmen für ihren Betrieb frühzeitig planen und rechtzeitig umsetzen, um Arbeitnehmende vor den Einwirkungen übermässiger Hitze und direkter Sonne zu schützen. Dieses Hilfsmittel hilft Arbeitgebenden die Notwendigkeit von Massnahmen während Hitzeperioden entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten zu beurteilen und deren Umsetzung frühzeitig zu planen.
Grenzen des Hilfsmittels
Das Hilfsmittel ist für leichte bis mittlere Arbeiten (Beispiele siehe Abb.1) bei Sonne oder Hitze ohne individuelle Akklimatisation geeignet. Für Arbeiten mit zusätzlichen Wärmestrahlungsquellen (Geräte; Motoren; Öfen; industrielle Verfahren, die Wärme erzeugen; Maschinen), mit starkem oder fehlendem Luftzug,spezieller persönlicher Schutzausrüstung oder bei schwerer körperlicher Arbeit sowie ganzjähriger Hitzearbeit müssen bei Bedarf Spezialistinnen oder Spezialisten der Arbeitssicherheit (z. B. Arbeitshygieniker/-innen oder Arbeitsmediziner/-innen) beigezogen werden.
Letzte Änderung 07.06.2024