Gesundheitsschutz in der Landwirtschaft und im Gartenbau: Pflanzenschutzmitteleinsatz sowie Jugend- und Mutterarbeitsschutz
| Autor/en: | SECO (Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen) Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe. |
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Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe, deren Arbeitnehmer Chemikalien (einschließlich Pflanzenschutzmittel) verwenden oder diesen ausgesetzt sind, müssen das Chemikaliengesetz anwenden. Darüber hinaus gelten, obwohl diese Unternehmen vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen sind, bestimmte Regeln, wenn diese Unternehmen junge Arbeitnehmer beschäftigen.
Letzte Änderung 25.10.2024