
Autor/en: | Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen |
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«Allein arbeitende Person» bedeutet, dass eine Person allein in einem definierten Arbeitsumfeld, im vorliegenden Fall einem Einzelhandelsgeschäft, beschäftigt ist. Diese Person hat keinen direkten Kontakt mit den anderen Beschäftigten und ist für eine mehr oder minder lange Zeitdauer einzig auf sich selbst gestellt. Die Person befindet sich also in einer sowohl physisch als auch psychisch isolierten Situation.
Allein zu arbeiten ist nicht unbedingt problematisch. Allerdings kann diese Situation unter bestimmten Umständen Risiken bergen. Die EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Beizugs-Richtlinie) enthält eine Liste der besonderen Gefährdungen an Arbeitsplätzen allein arbeitender
Letzte Änderung 11.05.2016