| Autor/en: | BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG Miriam Frey, Mirjam Suri |
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| Auftraggeber: | Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Verfügbar nur als PDF-Datei. |
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die Firma BSS Volkswirtschaftliche Beratung beauftragt, punktuelle Fragestellungen in Zusammenhang mit der Live-In Betreuung abzuklären.
Hintergrund der Analyse ist ein Bundesgerichtsurteil (ATF 2C_470/2020), gemäss welchem Betreuungsverhältnisse in Privathaushalten, die über eine Drittfirma abgeschlossen werden (Personalverleih), unter den Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes fallen. Direkt abgeschlossene Anstellungen zwischen Privat-haushalt und Betreuerin hingegen nicht. Die daraus resultierende Ungleichbehandlung zwischen der beiden Situationen ist Gegenstand eines Postulats 22.3273.
Letzte Änderung 07.02.2025