
Themenübergreifende Koordination und Kooperation auf Bundesebene (Ausrichtung 2)
Die Ausrichtung 2 fördert die Abstimmung der Regionalpolitik mit anderen Sektoralpolitiken des Bundes und die Konzeption und Umsetzung von sektorübergreifenden Projekten. Kantone und Regionen profitieren von den dabei entstehenden Synergien. Die Federführung liegt beim Bund.
Kooperationspartnerschaft (gemeinsame Programme und Projekte)
Abstimmung (Projektbegleitung)
Letzte Änderung 21.12.2016