Unerbetene Werbeanrufe

Mann am Telefon

Worum geht es?

Grundsätzlich ist Telefonmarketing in der Schweiz erlaubt, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten. So können am Telefon z.B. Wein oder Kosmetikprodukte verkauft, Verträge für einen Wechsel des Telefonanbieters abgeschlossen oder Termine für Versicherungs-beratungen vereinbart werden. Wer keine Werbeanrufe erhalten möchte, kann sich im Telefonverzeichnis mit einem Stern (*) eintragen lassen oder auf einen Eintrag im Telefonverzeichnis verzichten. In beiden Fällen ist eine telefonische Kontaktaufnahme zu Werbezwecken unzulässig. Zudem besteht die Möglichkeit der Installation eines Filters auf dem Telefon, um solche Anrufe zu blockieren. Einen absoluten Schutz gegen jede Form von Telefonmarketing gibt es allerdings nicht.


Was steht im Gesetz?

Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe u des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht Folgendes vor:

Unlauter handelt insbesondere, wer den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Personen erhalten möchte, mit denen er in keiner Geschäftsbeziehung steht, und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen; Kunden ohne Verzeichniseintrag sind den Kunden mit Verzeichniseintrag und Vermerk gleichgestellt. 


Broschüre

Ruhe vor unerbetenen Werbeanrufen

Ruhe vor unerbetenen Werbenanrufen - Druckversion-1

Unerbetene Werbeanrufe sind trotz strengeren Vorschriften nach wie vor sehr verbreitet und werden von den Betroffenen meist als lästig empfunden. Es gibt zwar keinen absoluten Schutz gegen unerwünschtes Telefonmarketing, doch einige Massnahmen können helfen, die Störungen auf ein Minimum zu reduzieren.


Fragen und Antworten


Was kann das SECO tun?

  • Das SECO kann auf Grund von Beschwerden, die bei ihm eingehen, Strafantrag bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft einreichen.

  • Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnet ein Strafverfahren gegen Callcenter und Firmen, welche die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb betreffend unerbetene Werbeanrufe missachten.  

Das Interventionsrecht des SECO ist an die Verletzung von Kollektivinteressen geknüpft, was eine bestimmte Anzahl betroffener Personen voraussetzt.


Was kann das SECO nicht tun?

  • Das SECO hat keine rechtlichen Kompetenzen, eine Telefonnummer zu blockieren oder zu sperren.


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Letzte Änderung 13.09.2021

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