Warnungen: Adressbuchschwindel
SECO warnt vor Adressbuchschwindel
Beim Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) sind in den letzten Wochen zahlreiche Beschwerdemeldungen gegen Adressbuchschwindeleien eingegangen. Das SECO warnt insbesondere vor zwei konkreten Faxmitteilungen, welche sich als Registerschwindel herausgestellt haben.
Das SECO warnt vor Adressbuchschwindel unter der Bezeichnung «Handelsregisterdatenbank»
Das SECO warnt vor Fax-Mitteilungen, die mit «Handelsregisterdatenbank» betitelt sind. Diese Mitteilungen haben nichts mit den offiziellen Handelsregisterämtern zu tun, obwohl die Verwendung des Schweizer Kreuzes und die Bezeichnung «Schweiz» einen solchen falschen Schluss zulassen.
Das SECO warnt vor Adressbuchschwindel
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat 2012 über 400 Beschwerden im Bereich des Adressbuchschwindels erhalten. Unternehmen schliessen immer wieder gegen ihren Willen entgeltliche Verträge für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis ab. Wer die Formulare nur flüchtig liest und ohne genaue Prüfung unterzeichnet, kann böse Überraschungen erleben, die ins Geld gehen.
Aktuelle Warnung vor Adressbuchschwindel
Das SECO warnt vor Fax-Mitteilungen, welche mit „Handelsregisteramt der Schweiz“ betitelt sind. Diese Mitteilungen haben absolut nichts mit den offiziellen Handelsregisterämtern zu tun, obwohl die Verwendung des Schweizer Kreuzes und die Bezeichnung einen solchen falschen Schluss zulassen.
Warnungen: Casinos
Warnung vor www.onlinecasinoschweiz24.ch, www.casino-zuerich.com und swisscasinoonline.eu
Das SECO warnt vor den Webseiten www.onlinecasinoschweiz24.ch, www.casino-zuerich.com und swisscasinoonline.eu, auf denen illegale Online-Glücksspiele angeboten werden. Die Webseiten haben keinerlei Bezug zur Schweiz, obwohl die Verwendung des Schweizer Wappens sowie zahlreiche Hinweise auf die Schweiz dies fälschlicherweise vermuten lassen.
Warnung vor www.scasino.com
Das SECO warnt vor der Webseite www.scasino.com, auf welcher illegale Online-Glücksspiele angeboten werden. Die Webseite hat keinerlei Bezug zur Schweiz, obwohl die Verwendung des Schweizer Wappens sowie zahlreiche Hinweise auf die Schweiz dies fälschlicherweise vermuten lassen.
Medienmitteilungen
Zivilklage gegen Luxstyle und Viagogo
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat Zivilklagen gegen das dänische Unternehmen Luxstyle und die Firma Viagogo mit Sitz in Genf eingereicht. Die Zivilklage gegen Luxstyle wurde am 29. Juni 2017 beim Handelsgericht des Kantons Bern, diejenige gegen Viagogo am 21. September 2017 beim Handelsgericht des Kantons Zürich deponiert. Beide Zivilklagen bezwecken, den beiden Anbieterinnen gewisse Geschäftspraktiken zu verbieten, welche nach Ansicht des SECO unlauter sind.
Erfolgreiche Intervention des SECO gegenüber der Suissephone Communications GmbH
Die Suissephone Communications GmbH hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verpflichtet, den Sterneintrag im Telefonbuch zu respektieren und sich in ihren telefonischen Kontakten stets als „Suissephone Communications“ vorzustellen.
Das SECO hat eine Strafklage gegen Talk Easy eingereicht
Die Firma TalkEasy GmbH in Zürich steht im Verdacht, gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen zu haben. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat zahlreiche Beschwerden von Personen erhalten, welche beanstanden, durch die Firma getäuscht worden zu sein. Das Strafverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hängig.
Erfolgreiche Intervention des SECO gegenüber der Primacall AG
Die Primacall AG hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verpflichtet, den Sterneintrag im Telefonbuch zu respektieren und bei der Kundenakquirierung klar darauf hinzuweisen, dass sie in ihrem eigenen Namen handelt.
Erfolgreiche Intervention des SECO gegenüber der HIM Swiss-Internet SA
Die HIM Swiss-Internet SA hat sich im Januar 2014 gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verpflichtet, keine Rechnungen mehr für ein Branchenverzeichnis zu versenden, ohne hierfür im Voraus einen Auftrag erhalten zu haben.
Revidiertes UWG: Bilanz nach einem Jahr
Das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist seit dem 1. April 2012 in Kraft. Dem SECO sind seit diesem Zeitpunkt fast 5000 Beschwerden von Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten zugetragen worden. 50 Unternehmen hat das SECO abgemahnt, gegen 17 Gesellschaften Strafklagen eingereicht.
Inkrafttreten des revidierten UWG und der geänderten PBV
Am 1. April 2012 tritt das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) in Kraft. Zudem werden aktualisierte und neu redigierte Broschüren zur Umsetzung der PBV veröffentlicht.
Griffigere Mittel gegen unlautere Geschäftsmethoden
Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preise (PBV) wird gleichzeitig in Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderungen ermöglichen es, effizienter gegen Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen, unhaltbare Gewinnversprechen und unerbetene Telefonanrufe vorzugehen. Zudem wird die Preistransparenz verbessert.
Wie schütze ich mich vor Internetfallen?
Im Internet locken viele nur scheinbar kostenlose Angebote. Ein Mausklick, und die falschen Gratisangebote entpuppen sich als teure Falle. Lesen Sie deshalb immer das Kleingedruckte! Wenn das Malheur bereits geschehen ist, wehren Sie sich! Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Büro für Konsumentenfragen BFK geben in der Broschüre «Vorsicht vor Internetfallen» praktische Tipps.
Adressbuchschwindel: SECO erfolgreich vor Bundesgericht
Das Bundesgericht hat am 1. Oktober 2009 in letzter Instanz eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eingereichte Zivilklage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Adressbuchfirma NovaChannel AG geschützt. Mit dem Urteil wird der Firma untersagt, weiterhin täuschende Antragsformulare zu verwenden.
Letzte Änderung 19.10.2017