Wo steht die Schweiz im Kampf gegen die Korruption?

Bern, 01.02.2005 - OECD-Länderexamen Die OECD hat das Dispositiv und die Anstrengungen der Schweiz zur Bekämpfung der Auslandkorruption überprüft. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO stellte die Ergebnisse des Berichtes am 01.02.2005 an einer Medienkonferenz in Bern vor.

Ein Expertenteam der OECD hat im Mai 2004, im Rahmen von 24 thematischen Panels, in der Schweiz über hundert Exponentinnen und Exponenten von Behörden, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft, Medien sowie der Zivilgesellschaft interviewt und danach eine Standortbestimmung vorgenommen. Der Bericht untersucht die Prävention, Strafverfolgung und Sanktionierung durch die Schweiz von Fällen der Bestechung ausländischer Amtsträger und zeigt auf, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Das Länderexamen ist Teil der Implementierung der OECD-Antikorruptionskonvention von 1997. Wie den meisten Teilnehmerstaaten fehlt es der Schweiz noch an einer aussagekräftigen Gerichtspraxis zu den neuen Strafnormen. Sehr gute Noten erteilt die OECD den vorbildlichen Präventionsmassnahmen einiger Schweizer Unternehmen. Sie begrüsst die Anstrengungen des Bundes, leistungsfähige zentrale Strukturen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität aufzubauen. Ebenfalls anerkannt wird die aktive Gewährung der Rechtshilfe in Korruptionsfällen sowie die Qualität des Schweizer Instrumentariums für die Beschlagnahmung und Einziehung von Vermögenswerten in Straffällen.

Die OECD empfiehlt der Schweiz unter anderem, die international tätigen KMU sowie die kantonalen Verwaltungen stärker für die Korruptionsproblematik zu sensibilisieren. Um die Aufdeckung von Korruptionsdelikten zu fördern, soll beispielsweise die Transparenz bei der Rechnungslegung der Unternehmen verbessert und die Unabhängigkeit der Revisionsstellen erhöht werden. Im Bereich der Strafverfolgung wird eine Beschleunigung der Verfahren bei internationalen Rechtshilfegesuchen angeregt. Des weiteren empfiehlt das Gremium, Unternehmen, die der Korruption im In- oder Ausland überführt worden sind, von öffentlichen Ausschreibungen und staatlichen Instrumenten wie der Exportrisikogarantie auszuschliessen.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird die OECD unter anderem die 2003 in der Schweiz eingeführte strafrechtliche Unternehmenshaftung, die Abgrenzung zwischen strafbarer Bestechung und nach Schweizer Recht nicht strafbaren, geringfügigen Schmiergeldzahlungen an ausländische Beamte sowie die Angemessenheit der Mittel für die Strafverfolgungsbehörden des Bundes prüfen.

Die Schweiz trug massgeblich zur Ausarbeitung der OECD-Antikorruptionskonvention von 1997 bei. Seit 2000 gilt aufgrund dieses Übereinkommens die Bestechung ausländischer Amtsträger als strafbare Handlung in der Schweiz. Am 01.10.2003 traten verschärfte gesetzliche Bestimmungen für Unternehmen in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Ivo Kaufmann
Leiter Ressort Internationale Investitionen und multinationale Unternehmen
Tel. +41 (0)31 324 08 54



Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Medienanfragen

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch

Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin

Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail

Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher

Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail

 

 

Kontaktinformationen drucken

News abonnieren

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-10409.html