Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten der Südafrikanischen Zollunion am 1. Mai 2008

Bern, 22.04.2008 - Nachdem alle Vertragsparteien ihre Ratifikationsverfahren abgeschlossen haben, treten das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten der Südafrikanischen Zollunion (SACU: Südafrika, Botsuana, Lesotho, Namibia, Swasiland) sowie die bilateral zwischen den EFTA-Staaten und den SACU-Staaten abgeschlossenen Landwirtschaftsabkommen per 1. Mai 2008 in Kraft. Der Bundesrat hat auf diesen Termin die nötigen Verordnungsänderungen in Kraft gesetzt.

Das im Sommer 2006 unterzeichnete Freihandelsabkommen beseitigt für Industrieprodukte und verarbeitete Landwirtschaftserzeugnisse mit Ursprung in den EFTA-Staaten ab Inkrafttreten weitgehend die aus dem seit Januar 2000 geltenden Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen Südafrika und der EU resultierenden Diskriminierungen gegenüber EU-Produkten auf dem südafrikanischen Markt. Industrieprodukte mit Ursprung in den SACU-Staaten können zollfrei in die Schweiz importiert werden. Gleichzeitig werden die in den bilateralen Agrarabkommen geregelten Zollreduktionen für ausgewählte Landwirtschaftserzeugnisse in Kraft gesetzt. Die den erwähnten Staaten gestützt auf das Allgemeine Präferenzensystem zugunsten der Entwicklungsländer bisher einseitig gewährten Zollpräferenzen werden durch die neuen vertraglichen Zollpräferenzen abgelöst. Das Abkommen enthält überdies Evolutivklauseln für die Bereiche Dienstleistungen, Investitionen, Geistiges Eigentum und öffentliches Beschaffungswesen.

Das Freihandelsabkommen mit den SACU-Staaten ergänzt das Netzwerk der Freihandelsabkommen, das die EFTA-Staaten seit Anfang der 1990er Jahre mit Drittländern aufbauen. Da die Schweizer Wirtschaft stark von ihren Exporten in breit diversifizierte Absatzmärkte abhängig ist, stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen - neben der Mitgliedschaft in der WTO und den vertraglichen Beziehungen mit der Europäischen Union - einen der drei Hauptpfeiler der Schweizer Politik zur Marktöffnung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Aussenwirtschaftsbeziehungen ihrer Wirtschaft dar.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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