Sanktionsmassnahmen gegenüber bestimmten Personen in Zusammenhang mit dem Attentat auf Rafik Hariri
Bern, 10.01.2006 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2005 per Verordnung Zwangsmassnahmen gegen Personen beschlossen, die der Beteiligung am Attentat auf den ehemaligen libanesischen Premierminister Rafik Hariri verdächtigt werden. Die Schweiz setzt damit entsprechende Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrates um. Die Verordnung tritt am 10. Januar 2006 in Kraft.
Die Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen in Zusammenhang mit dem Attentat auf Rafik Hariri sieht Finanz- und Reiserestriktionen vor.
Die Schweiz setzt mit der Verordnung die UNO-Sicherheitsratsresolution 1636 (2005) vom 31. Oktober 2005 um.
Die bisher vom Sonderermittler Detlev Mehlis geleitete Internationale Unabhängige Untersuchungskommission oder die libanesische Regierung bezeichnen dem zuständigen Sanktionskomitee der UNO die von den Finanz- und Reiserestriktionen betroffenen Personen.
Das Sanktionskomitee hat bisher keine Personenliste veröffentlicht. Sobald eine solche vorliegt, wird das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement die bezeichneten Namen unverzüglich in den Anhang der Verordnung aufnehmen.
Der genannte Verordnungstext ist auf der Internetseite des seco einsehbar (www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Sanktionen / Embargos > Sanktionsmassnahmen).
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Letzte Änderung 30.01.2024
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