Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft zwischen der Schweiz und Japan

Bern, 29.09.2008 - Die Schweiz und Japan können heute bestätigen, dass sie eine grundsätzliche Einigung über das Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft zwischen der Schweiz und Japan erzielt haben.

Das Abkommen regelt den Warenverkehr, Ursprungsregeln, Zollverfahren und Handelserleichterungen, Dienstleistungsverkehr und Grenzüberschreitung natürlicher Personen zu Geschäftszwecken, Investitionen, Geistiges Eigentum, Öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerb, Elektronischer Handel sowie die Förderung engerer Wirtschaftsbeziehungen.

Beide Seiten begrüssen das Zustandekommen der grundsätzlichen Einigung. Das Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft wird nun finalisiert und soll so rasch wie möglich unterzeichnet werden. Es läutet eine neue Ära der wirtschaftlichen Partnerschaft zwischen Japan und der Schweiz ein und schafft eine solide Grundlage für die Intensivierung der bilateralen Beziehungen zwischen den zwei Ländern, insbesondere durch Handel und Investitionen.

Lanciert wurden die Verhandlungen im Januar 2007 von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, damals Bundespräsidentin, sowie dem damaligen japanischen Ministerpräsidenten Shinzo Abe. Gemeinsam hatten sie die Bedeutung von geregelten und verstärkten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den zwei Ländern hervorgehoben, beispielsweise in den Bereichen Warenverkehr, Dienstleistungen, Investitionen und Geistiges Eigentum.

Auf dieser Grundlage trafen sich die schweizerische und die japanische Delegation zu insgesamt acht Verhandlungsrunden, die abwechslungsweise in der Schweiz und in Japan durchgeführt wurden. Seit der ersten Runde im Mai 2007 wurden intensive Diskussionen geführt und laufend Fortschritte erzielt.


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Luzius Wasescha, Botschafter, Leiter der Schweizer Mission bei der WTO und der EFTA in Genf, Tel. 022 749 25 00.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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