Das Freihandelsabkommen mit Japan tritt am 1. September 2009 in Kraft

Bern, 29.07.2009 - Die Schweiz und Japan haben heute in Bern offiziell die diplomatischen Urkunden ausgetauscht, mit denen sich die zwei Länder über den Abschluss der für das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens (FHA) nötigen internen Verfahren informieren. Gemäss den vertraglichen Bestimmungen wird somit das Abkommen zwischen der Schweiz und Japan am 1. September 2009 in Kraft treten.

Am 19. Februar 2009 haben Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), und der japanische Aussenminister Hirofumi Nakasone in Tokio ein bilaterales Abkommen über Freihandel und Wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA) unterzeichnet. Die zwei Räte der Bundesversammlung haben dieses während der Sommersession verabschiedet, der Nationalrat am 25. Mai 2009 und der Ständerat am 8. Juni 2009. 

Das FHWPA hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es enthält unter anderem Bestimmungen über den Warenhandel, den Handel mit Dienstleistungen, den grenzüberschreitenden Verkehr natürlicher Personen zu Geschäftszwecken, die Tätigung und den Schutz von Investitionen, den Schutz des Geistigen Eigentums, den elektronischen Handel sowie den Wettbewerb. Konkret verbessern sich der Marktzugang und die Rahmenbedingungen für die Schweizer Exporteure, Investoren und Dienstleistungserbringer. Vom kommenden 1. September an dürfen die Schweizer Exporteure mit jährlichen Zolleinsparungen von gegen 100 Mio. Franken pro Jahr rechnen. 

Japan ist als zweitgrösste Volkswirtschaft einer der wichtigsten Auslandsmärkte für die Schweizer Wirtschaft und der grösste Handelspartner der Schweiz in Asien. 2008 beliefen sich die Schweizer Exporte nach Japan auf 7.1 Mrd. Franken, die Importe auf 4.1 Mrd. Franken. Die Schweiz ist ein wichtiger Investor in Japan. Gemäss der Schweizerischen Nationalbank (SNB) belief sich der Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in Japan per Ende 2007 auf rund 14 Mrd. Franken. Mit 2.9% aller ausländischen Direktinvestitionen liegt die Schweiz unter den ausländischen Investoren in Japan auf Platz 8. 

Das FHWPA ist das wirtschaftlich bedeutendste Freihandelsabkommen (FHA) der Schweiz seit jenem von 1972 mit der Europäischen Gemeinschaft. Vom 1. September 2009 an wird die Schweiz als erstes europäisches Land von einem solchen Abkommen mit Japan profitieren.


Adresse für Rückfragen

Luzius Wasescha, Botschafter, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge, Tel. 022 749 25 00

Den Text des FHWPA sowie ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite:
http://www.seco.admin.ch/themen/00513/02655/02731/02970/index.html?lang=de



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Medienanfragen

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch

Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin

Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail

Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher

Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail

 

 

Kontaktinformationen drucken

News abonnieren

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-28262.html