Botschaft zum Freihandelsabkommen EFTA-Peru

Bern, 08.09.2010 - Auf Antrag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) hat der Bundesrat heute die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Peru sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Peru verabschiedet. Er wird sie zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte überweisen. Die Abkommen sollen am 1. Juni 2011 in Kraft treten.

Die Bedeutung dieses Freihandelsabkommens liegt darin, dass die Schweizer Exportwirtschaft vergleichbaren Zugang zum peruanischen, über ein erhebliches Wachstumspotenzial verfügenden Markterhält wie ihre Konkurrenten, insbesondere aus den USA und Kanada, welche mit Peru ebenfalls Präferenzabkommen abgeschlossen haben. Peru betreibt eine aktive Freihandelspolitik und verfügt über Freihandelsabkommen mit zahlreichen weiteren Staaten (u. a. China und Mexiko) und ist in Verhandlungen bzw. hat mit weiteren Partnern soeben Verhandlungen abgeschlossen (u. a. EU und Japan).


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Letzte Änderung 30.01.2024

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