Bundesrat will neue Dienstleistungen der Preisbekanntgabe-Verordnung unterstellen

(Letzte Änderung 17.12.2010)

Bern, 17.12.2010 - Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2010 vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen bestimmt. Er hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD beauftragt, bis Mitte 2011 einen definitiven Entwurf auszuarbeiten. Künftig sollen zum Beispiel auch Flugreisen und Dienstleistungen zur Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten der Preisbekanntgabepflicht unterstellt werden.

Der Bundesrat hat das EVD am 26. Mai 2010 beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 23. September 2010. 85 Stellungnahmen sind eingegangen, darunter diejenigen aller Kantone und von vier Parteien.

Gegenstand der Vernehmlassung war die Unterstellung neuer Dienstleistungen unter die Preisbekanntgabepflicht. Im Fokus standen Dienstleistungen rund um die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten (z. B. Hörgeräte) und Dienstleistungen von Veterinären, Notaren und Bestattungsinstituten. Flugreisen fanden ebenfalls Eingang in den Katalog der unterstellten Dienstleistungen. Darüber hinaus sollten die PBV-Bestimmungen betreffend Richt- und Listenpreise der Kartellrechtsgesetzgebung angepasst werden. Weiter war vorgesehen, die Sicht- und Lesbarkeit von spezifizierenden Angaben in der Werbung zu erhöhen und einzelne Bestimmungen zu lockern, die sich in der Praxis als zu rigid erwiesen haben.

Insgesamt finden die PBV-Änderungsvorschläge überwiegend Zustimmung. Das Revisionsvorhaben wird von allen Kantonen (ausser Solothurn), den politischen Parteien, die sich geäussert haben (CSP, FDP, Grüne und SP), den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, den Konsumentenorganisationen sowie den meisten interessierten Organisationen unterstützt. FDP und Wirtschaftsverbände stellen das Begehren, die administrative Belastung für Unternehmen möglichst klein zu halten. Gegensätzliche Meinungen gibt es zur Neuregelung der Bekanntgabe von Richt- und Listenpreisen durch Hersteller, Importeure und Grossisten. Die vorgesehenen Lockerungen für Preisreduktionsankündigungen werden von Kreisen der Wirtschaft unterstützt. Dieselben Kreise lehnen aber die neue Vorschrift betreffend gute Sicht- und Lesbarkeit spezifizierender Angaben in der Werbung ab. Auf keine Gegenliebe bei den Kantonen stiess die vorgeschlagene jährliche Meldepflicht zu Art und Anzahl durchgeführter Kontrollen.

Der Bundesrat hat auf Grund dieser Ergebnisse beschlossen, die Verordnungsänderung weiterzuführen. Er hat das EVD beauftragt, bis Mitte 2011 einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten. Dabei sind die in der Vernehmlassungsvorlage neu aufgeführten Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht zu unterstellen. Zusätzlich soll eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone die in der Vernehmlassung kritisch aufgenommenen Punkte überprüfen und einer vollzugstauglichen Lösung zuführen.

Die geänderte PBV soll zusammen mit dem revidierten Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das sich in parlamentarischer Beratung befindet, in Kraft gesetzt werden. Im Moment scheint ein Inkrafttreten per 1.1.2012 realistisch.


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