Botschaft zum Freihandelsabkommen EFTA-Hongkong

Bern, 16.09.2011 - Auf Antrag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) hat der Bundesrat heute die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und Hongkong verabschiedet und zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte überwiesen.

Das Freihandelsabkommen mit Hongkong wird die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsaustausch mit einem wichtigen und dynamischen Partner in Asien verstärken. Hongkong ist der drittgrösste Finanzplatz der Welt und Hauptdrehscheibe des Handels auf regionaler Ebene. Das Abkommen bietet einen vorhersehbaren, im Völkerrecht verankerten präferenziellen Rahmen für die Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Es beugt Diskriminierungen der Wirtschaftsakteure des Standorts Schweiz gegenüber jenen anderer gegenwärtiger und künftiger Freihandelspartner Hongkongs vor. Ebenfalls Gegenstand der Botschaft sind ein bilaterales Landwirtschaftsabkommen und ein Abkommen über Arbeitsstandards, welche die Schweiz bzw. die EFTA-Staaten gleichzeitig mit Hongkong abgeschlossen haben. Der Bundesrat schlägt dem Parlament vor, den Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Hongkong ist in Asien nach Festlandchina und Japan der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz. 2010 erreichte das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und Hongkong 8,1 Milliarden Franken. Hongkong ist auch ein wichtiges Ziel für Schweizer Direktinvestitionen, mit einem Bestand Ende 2009 von 4,5 Milliarden Franken.


Adresse für Rückfragen

Christian Etter, Botschafter,
Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge,
Direktion für Aussenwirtschaft,
SECO,
Tel. 031 324 08 62



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Der Bundesrat
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Letzte Änderung 30.01.2024

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