OECD anerkennt Bemühungen der Schweiz bei der Bekämpfung der Bestechung fremder Amtsträger

Bern, 12.01.2012 - Die OECD hat heute einen Länderbericht sowie an die Schweiz gerichtete Empfehlungen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung veröffentlicht. Dabei würdigt die OECD, dass die Schweiz erstmals ein Unternehmen wegen nicht Verhinderung von Bestechung fremder Amtsträger verurteilt hat. Weiter lobt sie ihr proaktives Vorgehen bei der Beschlagnahme, Einziehung sowie Rückgabe unrechtmässig erworbener Vermögenswerte sowie die auf 1. Januar 2011 eingeführte Meldepflicht für Bundesangestellte. Gleichzeitig fordert sie weitere Anstrengungen im Rahmen der Bekämpfung der Auslandsbestechung.

Die OECD Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung (Working Group on Bribery) evaluiert die Mitgliedstaaten der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr regelmässig in Bezug auf den Stand der Umsetzung der Konvention. Die Schweiz unterzog sich zum dritten Mal einer solchen Prüfung (sog. Länderexamen der Phase 3). 

Im Juni 2011 hat ein Expertenteam der OECD die Schweiz besucht und Gespräche mit Vertretern der Bundesverwaltung, der Bundesanwaltschaft, der kantonalen Behörden, der Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und der Zivilgesellschaft geführt. Der Länderbericht untersucht insbesondere die Strafverfolgung, die Sanktionierung und die Präventionsbemühungen der Schweiz im Bereich der Bestechung fremder Amtsträger und zeigt nebst den positiven Entwicklungen auf, wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

In ihrem Bericht würdigt die OECD, dass die Schweiz erstmals ein Unternehmen verurteilt hat, weil es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um Bestechungszahlungen an ausländische Amtsträger zu verhindern. Die OECD lobt die Schweizer Behörden auch für ihren wesentlichen Beitrag bezüglich Gewährung von Rechtshilfe sowie das proaktive Vorgehen der Schweiz bei der Beschlagnahme, Einziehung sowie Rückgabe unrechtmässig erworbener Vermögenswerte. Ebenfalls Anerkennung finden die seit Januar 2011 geltenden neuen Bestimmungen des Bundespersonalgesetzes, wonach die Mehrheit der Bundesangestellten die Pflicht haben, Verbrechen und Vergehen anzuzeigen, von denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten Kenntnis erhalten. Begrüsst werden weiter die zahlreichen Sensibilisierungs- bzw. Ausbildungsmassnahmen im Bereich der Korruption sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

Die OECD bedauert hingegen, dass es trotz zahlreich eröffneter Strafverfahren bisher noch nicht mehr Verurteilungen wegen Auslandskorruption gegeben hat. Im Bereich der Unternehmenshaftung wird der Schweiz empfohlen, die Strafverfolgungsbehörden spezifisch bezüglich Anwendung des Unternehmenshaftungstatbestandes in Korruptionsfällen zu schulen. Die OECD regt weiter an, mittels Einrichtung systematischer Mechanismen Unternehmen, die wegen Bestechung fremder Amtsträger verurteilt worden sind, von der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie öffentlicher Entwicklungshilfe auszuschliessen. Ausserdem wird die Schweiz angehalten, ihre Politik gegenüber geringfügigen Schmiergeldzahlungen zu überprüfen. Eine weitere Empfehlung lautet dahingehend, die international tätigen Kleinunternehmen (KMU) noch stärker für die Korruptionsrisiken im Auslandsgeschäft zu sensibilisieren. Schliesslich empfiehlt die OECD, den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowing) auch im Privatsektor gesetzlich zu verankern. 

In den kommenden Jahren wird die Schweiz der OECD regelmässig über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht erstatten.

Die Schweiz trug massgeblich zur Ausarbeitung der OECD Antikorruptionskonvention von 1997 bei. Seit 2000 ist aufgrund dieser Konvention die Bestechung fremder Amtsträger auch in der Schweiz strafbar. Im Jahre 2003 traten ausserdem verschärfte gesetzliche Bestimmungen für Unternehmen in Kraft.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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